In einem Rundschreiben vom 6. Januar 2014 an die Präfekten fordert der französische Innenminister sie auf, die Bürgermeister, die eine Polizeigewalt für Aufführungen besitzen, an die Voraussetzungen für ein Verbot von „Le Mur“ [„Die Mauer“, Schauspiel von Dieudonné] zu erinnern, und wenn nötig, an Stelle der Bürgermeister vorzugehen, wenn sie die Bedingungen für das Verbot für zutreffend halten.

Das Rundschreiben, mit dem Titel Lutte contre le racisme et l’antisémitisme — manifestations et réunions publiques - spectacles de M. Dieudonné M’Bala M’Bala [Bekämpfung des Rassismus und Antisemitismus - Demonstrationen und öffentliche Versammlungen – Schauspiel von Herrn Dieudonné M’Bala M’Bala], scheint jedoch behutsam zu sein: Es überlässt allein den Präfekten die Verantwortung für die Bewertung der Situation, um den Minister, im Falle einer Stornierung des Verbots durch den Gerichtshof, zu schützen.

Die Déclaration des droits de l’Homme et du Citoyen [Menschen und Bürgerrechtserklärung] von 1789, Präambel der französischen Verfassung, garantiert die Meinungsfreiheit (art. 11).

Vor allem zeigt das Rundschreiben den tiefen Grund der Opposition des Ministers. Sie betrifft nicht die gesamten Tätigkeiten des Humoristen, sondern nur seine aktuelle Show, Le Mur, die die illegale durch den Staat Israel konstruierte "Trennungsmauer" behandelt (vgl. das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004 und die Beiträge zu Resolutionen der Vereinten Nationen, einschließlich der résolution ES-10/15).

Am 17. Juni 2011 erklärte Manuel Valls, ewig an den Staat Israel gebunden zu sein.

Übersetzung
Horst Frohlich

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« Lutte contre le racisme et l’antisémitisme — manifestations et réunions publiques - spectacles de M. Dieudonné M’Bala M’Bala »

Rundschreiben von Manuel Valls an die Präfekten, datiert vom 6. Januar 2014.


(PDF - 204.5 kiB)