Zweifellos sind heute sehr viele Prostituierte nicht frei in ihrer Wahl. Aber genügt diese Tatsache, die Tätigkeit im Ganzen zu verbieten? Und wenn sich hinter dieser Debatte eine andere versteckte?

Am 6. April ist der lange legislative Weg des Gesetzesvorschlags „zur Verstärkung des Kampfes gegen das Prostitutionssystem“ [1] an seinem Ziel angekommen. Nachdem er im Oktober 2013 eingebracht worden war, hatte er drei Debatten und drei Abstimmungen in jeder der beiden parlamentarischen Kammern durchlaufen. Schließlich wurde er durch die Nationalversammlung angenommen, die im Falle einer Uneinigkeit mit dem Senat das letzte Wort hat. Das Gesetz bringt einen politischen Willen ein, der seit 2011 von der französischen Sozialistischen Partei vorgebracht wird [2]. Die Uneinigkeit zwischen der Nationalversammlung und dem Senat betraf die Frage der Strafverfolgung der Freier, wobei die Mehrheit der Abgeordneten für die Maßnahme war und die Mehrheit der Senatoren dagegen. „Der Kauf des Geschlechtsverkehrs“ [3] wird bestraft mit einer Geldbuße von maximal 1.500 Euro. Im Wiederholungsfall kann sie sich auf 3.750 Euro erhöhen.

Das zweigleisige Denken (Doppeldenk) im Recht einführen

Während das Delikt des Kundenfangs und nicht nur des „passiven Kundenfangs“, das Nicolas Sarkozy 2003 eingeführt hatte, abgeschafft wird, erkennt das Gesetz die volle Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der Prostituierten an. Gleichzeitig macht es aus dem Kauf des Geschlechtsverkehrs eine Straftat, das heißt eine grundsätzlich illegale Handlung. Sich zu prostituieren, eine völlig legal gewordene Tätigkeit, erzeugt auf diese Weise eine strafrechtlich geahndete Tätigkeit, die Inanspruchnahme der Dienste einer Prostituierten.

Das Leugnen des Gegensatzes zwischen diesen beiden Bestandteilen führt eine Spaltung ins Gesetz ein, indem zwei sich widersprechende Behauptungen aufrechterhalten werden und nebeneinander stehen bleiben, ohne dass die eine der anderen Rechnung trägt. Die Methode ist durch Orwell in seiner Definition des „Doppeldenk“ deutlich herausgestellt worden. Sie besteht darin, „gleichzeitig zwei Meinungen, die sich gegenseitig aufheben, beizubehalten obwohl man sie als widersprüchlich erkennt, und an beide zu glauben“ [4]. Die Absurdität des Nicht-Bezugs zwischen zwei Aussagen, die sich gegenseitig aufheben, ist ein Gewaltakt gegen das logische Fundament der Sprache. Die Operation versetzt das Objekt in die Zerstückelung, in das Unvermögen, angesichts des Nicht-Sinns von dem, was gesagt und gezeigt wird, zu reagieren.

Das Recht produziert so, parallel zueinander, zwei nicht miteinander zu vereinbarende Vorschläge, zwei Aussagen, die sich logisch ausschließen, aber zusammen aufrechterhalten werden gemäß dem Auftrag der Regierung, eine Prostituierte grundsätzlich als Opfer zu betrachten. Die Prostituierte wird zu einer Person, die nicht sprechen kann, der die Regierungsmacht ihre Stimme „verleiht“ und die sie zum Objekt ihrer Moralvorstellungen macht.

Das Verfahren des Doppeldenk schafft die Aufgabe des Gesetzes ab, klare und anwendbare Regeln festzulegen, um die Willkür der herrschenden Macht einzuschränken. Es spricht folglich der Regierung die absolute Wahrheit zu und führt ein Moralgesetz ein, ein Gesetz als Ausdruck des Überichs, das nicht auf den Verstand, sondern vielmehr auf Werte gegründet ist: den Wert der Liebe, die das Opfer zu erbringen hat.

Dass damit der Prostituierten der Status eines natürlichen Opfers, eines Kindes, verliehen wird, geschieht im Dienst der Regierung. Es erlaubt ihr, an der Stelle der Prostituierten zu sprechen, wobei sie angeblich besser als diese selbst weiß, was deren wahre Interessen sind. Der Opferstatus versetzt diese Frauen in einen Zustand ohne Sprache. Er macht es ihnen unmöglich, ihre besonderen Interessen gegen die Allgemeingültigkeit des Frauenbildes zu behaupten, das von der herrschenden Macht vertreten wird.

Schließlich ermöglicht er der Regierung, im Namen der Verteidigung der Prostituierten, eine von ihnen abgelehnte Gesetzgebung angeblich zu ihrem Schutz. Trotzdem ist der Widerstand gegen die Strafverfolgung der Kunden Fakt auch in ihren Organisationen, wozu das Kollektiv Droits et Prostitution [Rechte und Prostitution] gehört, die wichtigste französische Organisation, die von den Sexarbeiterinnen und -arbeitern aufgebaut wurde.

Ein Gesetz „zur Anleitung für die Liebe und die Geschlechterbeziehungen“

Inspiriert durch den schwedischen Versuch, der die Freier seit 1999 bestraft, führt der Gesetzestext noch eine zusätzliche Strafe ein in Form eines „Lehrgangs zur Sensibilisierung für die Bedingungen der Prostitution“.

Dieser letzte Punkt steht in direktem Zusammenhang mit den schon ausgeführten Beweggründen anlässlich des ersten Gesetzesvorschlags Ende 2011. Die Abgeordneten hatten auf dem erzieherischen Wert ihres Vorhabens bestanden und die Strafe durch eine Pflichtteilnahme an einer „Klientenschule“ ergänzt, um zur „Gesundheit und zu den Geschlechterbeziehungen“ anzuleiten. So bestätigten offiziell die Abgeordneten auf Aufforderung aller Fraktionsvorsitzenden, linker wie rechter gleichermaßen, „die Position Frankreichs für die Abschaffung der Prostitution“. Sie gaben zu bedenken, „dass die Prostitution im Wesentlichen durch Frauen ausgeübt wird und dass fast die Gesamtheit der Kunden Männer sind, was dem Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter entgegensteht“.

Diese Haltung begründet also das aktuelle Gesetz. Sie nimmt Bezug auf das „schwedische Modell“, wenn sie aus der Prostitution eine Frage des Geschlechts macht, indem sie formuliert, dass „es keine Gleichheit zwischen Männern und Frauen geben wird, solange der Körper der Frauen zu mieten oder zu kaufen ist“. So hatte Inger Segestrom, derzeitige Abgeordnete und Präsidentin der Vereinigung schwedischer sozialdemokratischer Frauen, auf der Webseite MyEurope.info erklärt: „Für uns geht es darum hervorzuheben, dass es für die Gesellschaft nicht akzeptabel ist, dass ein Mann eine Frau zu seinem Vergnügen kaufen kann. Das hat sehr wenig mit Sexualität zu tun. Es ist eine Frage von Macht und von Gleichberechtigung.“

Eine Verdrängungsmaßnahme

Die Erklärung von Inger Segestrom ist besonders interessant, weil sie die Form einer Verneinung annimmt. Sie arbeitet das Problem heraus, indem sie es leugnet. Es handelt sich um eine Absicht der Regierungen, Sexualität zu kontrollieren und Genussweisen zu schaffen unter dem Vorwand, die Gleichheit der Geschlechter zu fördern.

Was kann der Sinn eines Gesetzes sein, das zum Ziel hat, die Prostitution auf der Straße abzuschaffen, sie zu ersetzen oder sich sogar durch andere weniger sichtbare Formen wie Escort Girls oder Prostitution im Netz entwickeln zu lassen? Zielscheibe ist die Straßenprostitution, denn sie macht eine Realität sichtbar, die im Gegensatz steht zum Bild der Frau, das durch die politische Macht repräsentiert und gefördert wird. Das Gesetz fügt sich also vollkommen in die Postmoderne ein, in einen Prozess der Auslöschung des Körpers, um die Herrschaft der Ikone zu sichern, der Entmaterialisierung des Wirklichen.

Das Gesetz gibt sich abolitionistisch, indem es vorspiegelt, die Prostitution durch Kriminalisierung des Freiers zu beseitigen. Da es nur gegen ihren sichtbarsten Teil, die Straßenprostitution, vorgeht, erweist es sich in der Praxis als prohibitionistisch. Im Gegensatz zur Abolition schafft die Prohibition die Sache nicht ab, sondern verleugnet sie. Sie verschiebt die Prostitution von der Sichtbarkeit in die Unsichtbarkeit. Dadurch schafft sie jede Grenze für die Ausbeutung dieser Frauen ab. Die Prostituierten werden dorthin zurückverwiesen, wo die Gewalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ungestört agieren kann.

Ein moralisches Gesetz

Für die Bürger wird die Folge dieses Gesetzes die Möglichkeit sein, die Wirklichkeit abzuschalten. Wenn man beschließt, die Prostitution nicht zu sehen, dann existiert sie nicht.

Das Gesetz hat zum Ziel, „einen Ort“ abzuschaffen, nicht die Prostitution selbst. Das wird eine doppelte Auswirkung haben. Erstens wird das Gesetz nicht mehr als Organisation der Äußerlichkeit, sondern als Modellierung der Innerlichkeit funktionieren. Das Gesetz wird nicht existieren, damit es befolgt wird, sondern um mit Angst und Schuldgefühl ständig übertreten zu werden. Der Regulierung des Körpergenusses setzt das Gesetz die Anordnung entgegen, sich am Bild der menschlichen Würde zu erfreuen. Es bedeutet vor allem Ausbau eines Überichs, des Produzenten von Werten.

Zweitens wird die Prostitution, weil sie keinen eingegrenzten Platz mehr hat, sich über den gesamten sozialen Raum ausbreiten. Das schwedische Modell, mit dem die „abolitionistischen“ Abgeordneten ihre Unterstützung des Vorschlags zur Bestrafung der Freier begründen, ist erhellend. In diesem Land ist die Straßenprostitution wohl um die Hälfte gesunken, aber in Gebrauch sind weiterhin die verborgenen Orte für käuflichen Sex wie Massagesalons und andere Klubs.

Vor allem wird ein großer Teil des Prostitutionsmarktes seither im Internet abgewickelt. Dieser Träger erlaubt eine Ausweitung der Prostitution auf das Ganze der Gesellschaft und ist nicht mehr beschränkt auf einen Teil des Körpers selbst, sondern auf sein Abbild. Über den Umweg der Chatrooms nehmen hier die potentiellen Kunden Kontakt mit den Jugendlichen auf.

Dieses Gesetz mit feministischen Ansprüchen, das die Stimme konkreter Frauen erstickt, steht in Wahrheit im Dienst der postmodernen Form der Machtausübung. Es steht im Dienst einer Genussmaschine, die verkörpert wird durch die Figur der „symbolischen Mutter“, die weder Mann noch Frau ist, sondern ein totalitäres Ganzes, das keine Bedürfnisse hat. Diese durch die Erzählungen der oralen Tradition überlieferte Figur der Stiefmutter steht besonders in Konkurrenz zu der Figur des Femininen, während das Maskuline bereits durch die erste Moderne aufgelöst wurde. In ihrer Beziehung zum Freier besetzt die unabhängige Prostituierte im Gegenteil eine Position, die es ihr möglich macht, dieser Ordnung nicht völlig unterworfen zu sein und ihre eigene Wirklichkeit zu beherrschen. Diese feminine Subversion ist es, die aufgelöst werden soll.

Übersetzung
Sabine

[2« La prostitution et l’image de la Femme », par Tülay Umay, Réseau Voltaire, 29 juillet 2011.

[3„Der Tatbestand des Ersuchens, des Annehmens oder des Erhalts von Beziehungen sexueller Natur von einer Person, die die Prostitution ausübt, inklusive gelegentlicher Art, im Tausch gegen eine Bezahlung, das Versprechen einer Bezahlung, die Beschaffung einer Sachleistung oder das Versprechen einer solchen wird bestraft mit einer Buße wie vorgesehen für die Übertretungen der fünften Klasse“ (künftiger Artikel 611-1 des französ. Strafgesetzbuches).

[4George Orwell, 1984, erster Teil, Kapitel III, Gallimard Folio 1980, p.55.