Die Europäische Union verurteilt erneut auf das Schärfste den wiederholten Einsatz chemischer Waffen durch das syrische Regime, der vom Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der VN bestätigt und in den letzten Monaten immer wieder aus Ost-Ghuta und anderen Teilen Syriens, so auch in den jüngsten Berichten über einen verheerenden Giftgasangriff auf die Stadt Duma, vermeldet wurde.
In diesem Zusammenhang nimmt die EU Kenntnis von gezielten Luftangriffen der Vereinigten Staaten, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs auf Chemiewaffenanlagen in Syrien, die einzig zum Ziel hatten zu verhindern, dass das syrische Regime erneut Chemiewaffen und chemische Stoffe als Waffen gegen das eigene Volk einsetzt.
Die EU unterstützt alle Bemühungen um die Verhütung des Einsatzes chemischer Waffen. Es ist zutiefst schockierend, dass die internationale Gemeinschaft nach wie vor damit konfrontiert wird, dass chemische Waffen eingesetzt werden, wie die OVCW-Untersuchungsmission bestätigt. Aus den Berichten des für die Bewertung der abgegebenen Erklärungen zuständigen Teams (Declaration Assessment Team) geht hervor, das die von Syrien abgegebene Erklärung nicht vollständig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit im Einklang mit dem Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen überprüft werden kann.
Es muss Rechenschaft abgelegt werden. Der Einsatz von Chemiewaffen und chemischen Stoffen als Waffen ist ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Für diese Verletzung des Völkerrechts werden die Täter zur Rechenschaft gezogen. Die EU bedauert daher zutiefst, dass das Mandat des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus, der durch die Resolution 2235 (2015) des VN-Sicherheitsrates zur Ermittlung der Personen, die Angriffe mit Chemiewaffen verübt haben, eingesetzt wurde, im November 2017 nicht verlängert wurde. In diesem Zusammenhang ist es höchst bedauerlich, dass der VN-Sicherheitsrat bislang noch keine energische Resolution verabschiedet hat, um wieder einen unabhängigen Mechanismus für die Zuweisung von Verantwortung einzurichten, damit die für Chemiewaffenangriffe in Syrien verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Juli 2017 und im März 2018 hat die EU zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Beamte und Wissenschaftler aus Syrien verhängt, weil sie an der Entwicklung und am Einsatz chemischer Waffen mitgewirkt haben, und sie ist stets bereit, gegebenenfalls weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
Die EU appelliert an alle Staaten und insbesondere an Russland und Iran, ihren Einfluss geltend zu machen, um den weiteren Einsatz chemischer Waffen vor allem durch das syrische Regime zu verhindern, und sie unterstützt die internationale Partnerschaft gegen Straffreiheit beim Einsatz chemischer Waffen.
Die EU betont erneut, dass es für den Syrienkonflikt nur eine politische Lösung geben kann. Wir haben das gemeinsame Ziel, jedwede Eskalation von Gewalt zu verhindern, durch die sich die Syrienkrise zu einer größeren regionalen Konfrontation ausweiten könnte, was unkalkulierbare Folgen für den Nahen Osten und sogar weltweit hätte. Die EU fordert alle Konfliktparteien – insbesondere das Regime und seine Verbündeten – auf, die Waffenruhe unverzüglich einzuhalten und den Zugang zu humanitärer Hilfe und medizinische Evakuierungen zu ermöglichen, wie in der einstimmig verabschiedeten Resolution 2401 des VN-Sicherheitsrates vorgesehen. Wie die EU bereits betont hat, erfordert eine dauerhafte Lösung des Konflikts einen echten politischen Übergang im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué von 2012, das von den syrischen Parteien im Rahmen des von den VN geleiteten Genfer Prozesses ausgehandelt wurde.
Auf der zweiten Brüsseler Syrien-Konferenz, die am 24./25. April 2018 unter dem gemeinsamen Vorsitz der EU und der VN abgehalten wird, erhält die gesamte internationale Gemeinschaft die Gelegenheit, ihre konsequente Unterstützung für den politischen Prozess zu bekräftigen und neue Zusagen einzugehen, um den von diesem anhaltenden Konflikt am stärksten Betroffenen – den Syrern innerhalb und außerhalb des Landes – Hilfe bereitzustellen.
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