Die Wiener Erklärung vom 30. Oktober 2015 beschreibt den "politischen Prozess"- und nicht mehr den "Übergangsprozess" – der in Syrien kommen wird, mit dem Hinweis auf das Genf-Kommuniqué vom 30. Juni 2012, aber auch auf die UN-Resolution 2118 [1].

Allerdings gibt es offenbar keinen Zusammenhang zwischen der politischen Zukunft von Syrien und dem Beitritt der Arabischen Republik Syrien zur Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW).

Nun hat man am 5. November 2015 erfahren, dass die OPCW die 40 Mitglied-Staaten seines Exekutiv-Vorstands informiert hatte, dass im August 2015 in Marea in Syrien (Grenze mit der Türkei) Senfgas während der Kämpfe zwischen dem islamischen Emirat und "Rebellen" benutzt wurde,

Die atlantischen Mächte nennen "Rebellen" oder "moderate Dschihadisten" Kämpfer, die die grüne, weiße, schwarze Streifen mit drei roten Sternen versehene Flagge der französischen Kolonialisierung tragen, im Gegensatz zu den "extremistischen Dschihadisten" von Al-Qaida und dem islamischen Emirat.

Eine Sondersitzung des Exekutiv-Rates der OPCW wurde für den 23. November in Den Haag einberufen.

Bisher dachte man, dass die bereits verfügbaren Daten der OPCW über die Verwendung von Sarin Gas in Syrien von den Großmächten wahllos, je nach ihren Bedürfnissen, gegen die syrische Arabische Republik oder die Türkei dienen könnten [2]. Aber keiner dieser beiden Staaten kann in diesem neuen Fall verwickelt werden.

Offensichtlich haben die Vereinigten Staaten und die Russische Föderation vor der Wiener Konferenz ein Abkommen über die Verwendung dieser Informationen vereinbart.

Übersetzung
Horst Frohlich