Die Untersuchung des Mordes an den russischen Journalisten Kirill Radtschenko, Orchan Dschemal, Alexander Rastorgujew in der Zentralafrikanischen Republik dauert an. Sie wird durch das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation zusammen in den zentralafrikanischen zuständigen Organen durchgeführt. Aufgrund der Tatsache des Todes wurde ein Strafverfahren zum Punkt „a“ Teil 2 Art. 105 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation eingeleitet.
Die Ermittlungshandlungen zur Aufdeckung aller Umstände des tragischen Tods unserer Mitbürger und Feststellung der Schuldigen an diesem Verbrechen werden von der russischen Führung kontrolliert.
Die Frage der Untersuchung wird regelmäßig bei Kontakten mit den Zentralafrikanern angeschnitten. Der Außenminister Russlands, Sergej Lawrow, sprach bei dem Treffen mit der Außenamtschefin der Zentralafrikanischen Republik, Sylvie Baipo-Temon, am Rande des 23. Petersburger Internationalen Wirtschaftsforums (Sankt Peterburg, 6. Juni dieses Jahres) über die Notwendigkeit zusätzlicher Anstrengungen zur maximalen Beschleunigung der Ermittlung zum Todesfall der russischen Journalisten.
Via diplomatische Kanäle wurden in das Ministerium für Justiz und Menschenrechte der Zentralafrikanischen Republik Anfragen der Hauptverwaltung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation über die Gewährung der Rechtshilfe beim Strafverfahren, darunter Durchführung der notwendigen Ermittlungs- und Prozesshandlungen, geschickt.
Am 26. Juli veröffentlichte die Generalstaatsanwaltschaft der Zentralafrikanischen Republik eine Erklärung, wo angegeben wird, dass die Ermittlung klar voranschreitet, und die Öffentlichkeit in der nächsten Zeit über ihre Ergebnisse informiert wird. Persönliche Sachen der Verstorbenen wurden dem Ermittlungskomitee Russlands zur Verfügung gestellt.
Das Außenministerium Russlands wird auch weiter im Rahmen seiner Kompetenz dem Ermittlungskomitee Russlands bei der Untersuchung dieses Falls Unterstützung leisten.
Angesichts der in der letzten Zeit aufgetauchten zahlreichen Publikationen in den Medien, die oft verzerrte bzw. sogar lügnerische Informationen enthalten, möchte man erneut auf Folgendes aufmerksam machen.
Es bleiben sehr viele Fragen zu den Organisatoren der Reise der Journalisten. So wurde die Botschaft der Zentralafrikanischen Republik in Moskau bezüglich des wahren Besuchs der Gruppe in die Irre geführt und stellte Tourismus-Visa aus. Kirill Radtschenko, Orchan Dschemal, Alexander Rastorgujew arbeiteten in der Zentralafrikanischen Republik ohne entsprechende Akkreditierung, Genehmigungen für die Einfuhr der Aufnahmegeräte und die Aufnahmen.
Das militärische Trainingslager Berengo, wohin Journalisten hätten eindringen müssen, ist gemäß dem Gesetz über Organisation der Nationalen Verteidigung und Armee der Zentralafrikanischen Republik ein „besonders überwachtes staatliches Militärobjekt“, dessen Besuch strikt geregelt wird. Im Falle des Gelangens auf das Territorium des Lagers und Videoaufnahmen dort, hätten sie wegen Verdacht der Spionage festgenommen werden müssen. Bemerkenswert ist, dass die vor kurzem in die Zentralafrikanische Republik eingetroffenen Drehgruppen des US-Unternehmens CNN und katarischen Al Jazeera, die die zuständigen Organe über ihre Absichten über den Besuch des Lagers Berengo und Videoaufnahmen dort im Voraus benachrichtigten, die notwendige Akkreditierung bekamen und die Möglichkeit hatten, dieses Objekt zu besuchen und eine Reportage zu machen.
Beim Passieren über den Blockposten in Sibut hatten Journalisten einen gefälschten Ausweis mit UN-Symbolik, wo angegeben wurde, dass sie angeblich UN-Freiwillige sind. Die in Irre geführten Vertreter der Rechtsschutzorgane, denen die Verhinderung der Bewegung der Mitarbeiter der UN-Mission verboten ist, beschränkten sich nur mit Überprüfung der Pässe, obwohl sie beharrt empfahlen, sich der Reise in der Nacht durch die Route zu enthalten, die sich in der von illegalen bewaffneten Bildungen kontrollierten Zone befand.
Wir möchten hervorheben, dass es auf der Webseite des Außenministeriums Russlands, Abteilung Situations- und Krisenzentrum des Außenministeriums Russlands, Botschaft Russlands in Bangui Informationen über eine schwere militärpolitische Lage in der Zentralafrikanischen Republik (14 von 16 Provinzen des Landes sind unter Kontrolle verschiedener bewaffneter Gruppierungen) mit Empfehlungen, sich der Reisen in diesen Staat, geschweige denn außerhalb der Hauptstadt, zu enthalten, veröffentlicht sind. Die Personen, die das Drehteam nach Bangui schickten, informierten die Botschaft Russlands weder über die Ankunft der Journalisten, noch über die Ziele ihrer Reise, was den Russen bei der Gewährleistung ihrer Sicherheit helfen und solche tragische Folgen vielleicht verhindern hätte können.
Es stellt sich erneut die Frage, welche Aufgaben vor den Organisatoren dieser Reise gestellt wurden, wobei die Journalisten mit der Arbeit beauftragt wurden, die ihr Leben im Voraus bedrohte.
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