1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der G20, sind am 30. und 31. Oktober in Rom zusammengekommen, um die aktuell drängendsten globalen Herausforderungen anzugehen und uns einander anzunähern im Hinblick auf gemeinsame Anstrengungen, um gestärkt aus der COVID-19-Krise hervorzugehen und ein nachhaltiges, alle Menschen einschließendes Wachstum in unseren Ländern und überall auf der Welt zu ermöglichen. Als das wichtigste Forum für internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit sind wir entschlossen, die als Folge der Pandemie entstandene globale Gesundheits- und Wirtschaftskrise zu überwinden, die das Leben von Milliarden Menschen beeinträchtigt, die Fortschritte hinsichtlich des Erreichens der Ziele für nachhaltige Entwicklung drastisch behindert und zu Störungen bei den globalen Lieferketten sowie der weltweiten Mobilität geführt hat. Vor diesem Hintergrund sprechen wir dem Gesundheits- und Pflegepersonal, denen, die an vorderster Front tätig sind, den internationalen Organisationen und der Wissenschaft unseren aufrichtigen Dank für ihre unablässigen Bemühungen zur Bewältigung von COVID-19 aus.

2. Unter Betonung der entscheidenden Rolle des Multilateralismus bei der Suche nach gemeinsamen, wirksamen Lösungen sind wir übereingekommen, unsere gemeinsame Reaktion auf die Pandemie weiter zu verstärken und den Weg für einen globalen Wiederaufschwung zu ebnen, wobei wir besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Schwächsten legen. Wir haben entschiedene Maßnahmen ergriffen, um die bedürftigsten Länder bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen, ihre Widerstandsfähigkeit zu verbessern und zentrale Herausforderungen wie die Gewährleistung von Ernährungssicherheit und ökologischer Nachhaltigkeit anzugehen. Wir haben uns auf das gemeinsame Ziel geeinigt, den Klimawandel zu bekämpfen, und wichtige Schritte hin zur Gleichstellung der Geschlechter unternommen. Wir haben ferner unsere gemeinsamen Bemühungen vorangebracht, zu gewährleisten, dass die Vorteile der Digitalisierung einer breiten Mehrheit auf sichere Weise zugutekommen und zum Abbau von Ungleichheiten beitragen.

3. Weltwirtschaft Im Verlauf des Jahres 2021 hat sich das globale Wirtschaftsgeschehen dank der Markteinführung von Impfstoffen und fortgesetzter Unterstützung vonseiten der Politik in einem stabilen Tempo erholt. Der Wiederaufschwung fällt jedoch nach wie vor sehr unterschiedlich aus, sowohl im Ländervergleich als auch innerhalb der einzelnen Länder, und ist weiterhin Abwärtsrisiken ausgesetzt, insbesondere der möglichen Ausbreitung neuer Varianten des Coronavirus und ungleicher Geschwindigkeiten bei den Impfungen. Wir sind nach wie vor fest entschlossen, alle zur Verfügung stehenden Instrumente so lange wie nötig zu nutzen, um die negativen Folgen der Pandemie zu bewältigen, insbesondere die Folgen für die am stärksten Betroffenen wie Frauen, junge Menschen, im informellen Sektor Beschäftigte und gering qualifizierte Arbeitskräfte, sowie die Folgen im Hinblick auf Ungleichheiten. Wir werden den Aufschwung weiterhin stützen, wobei wir jegliche vorzeitige Beendigung von Unterstützungsmaßnahmen vermeiden und gleichzeitig die finanzielle Stabilität und langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen wahren und Vorkehrungen gegen Abwärtsrisiken und negative Spill-over-Effekte treffen werden. Die Zentralbanken beobachten die derzeitigen Preisentwicklungen genau. Sie werden bei Bedarf handeln, um ihren Mandaten nachzukommen, auch im Hinblick auf Preisstabilität, und dabei über Inflationsdruck hinwegsehen, wo er von vorübergehender Natur ist, sowie einer klaren Kommunikation zur politischen Positionierung verpflichtet bleiben. Wir bleiben wachsam gegenüber den globalen Herausforderungen, die Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaften haben, wie Störungen in Lieferketten. Wir werden zusammenarbeiten, um diese Punkte zu überwachen und anzugehen, während sich unsere Volkswirtschaften erholen, und um die Stabilität der Weltwirtschaft zu unterstützen. Wir verpflichten uns, die zukunftsorientierte Agenda des im April 2021 aktualisierten G20-Aktionsplans voranzubringen und begrüßen den vierten Fortschrittsbericht. Wir bekräftigen die Wechselkurs-Verpflichtungen, die unsere Finanzminister und Zentralbankgouverneure im April 2021 eingegangen sind.

4. Gesundheit In Anerkennung der Tatsache, dass Impfstoffe zu den wichtigsten Instrumenten bei der Bekämpfung der Pandemie zählen, und in Bekräftigung der Tatsache, dass eine umfassende Immunisierung gegen COVID-19 ein globales öffentliches Gut ist, werden wir unsere Bemühungen vorantreiben, einen raschen, gleichberechtigten und universellen Zugang zu sicheren, erschwinglichen, hochwertigen und wirksamen Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika zu gewährleisten, wobei besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen gelegt wird. Um im Hinblick auf das globale Ziel voranzukommen, bis Ende 2021 mindestens 40 % und bis Mitte 2022 mindestens 70 % der Bevölkerung in allen Ländern zu impfen, wie in der globalen Impfstrategie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen, werden wir Maßnahmen ergreifen um dazu beizutragen, die Versorgung mit Impfstoffen und unverzichtbaren medizinischen Produkten sowie Inputs in Entwicklungsländern anzukurbeln und entsprechende Liefer- und Finanzierungshemmnisse zu beseitigen. Wir ersuchen unsere Gesundheitsminister, diesbezügliche Fortschritte zu überwachen und Möglichkeiten auszuloten, die weltweiten Impfungen gegebenenfalls zu beschleunigen.

5. Wir werden globale Strategien ausbauen, um Forschung und Entwicklung zu unterstützen sowie ihre Produktion und schnelle und gleichberechtigte Verteilung auf der ganzen Welt sicherzustellen, auch indem wir Lieferketten stärken und die globalen Kapazitäten zur Impfstoffherstellung auf lokaler und regionaler Ebene ausbauen und diversifizieren, während wir gleichzeitig Akzeptanz in Bezug auf Impfungen sowie Vertrauen fördern und Desinformation bekämpfen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, auf mit den Regeln der WTO unvereinbare Ausfuhrbeschränkungen zu verzichten und Transparenz und Vorhersehbarkeit bei den Impfstofflieferungen zu erhöhen. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für alle Säulen des ACT-Accelerator, einschließlich COVAX, und werden seine Wirksamkeit weiter verbessern. Wir unterstützen die Verlängerung des Mandats des ACT-A bis Ende 2022 und nehmen die Bildung des multilateralen Arbeitsstabs der Staats- und Regierungschefs zu COVID-19 zur Kenntnis. Wir begrüßen die von der
COVAX-Arbeitsgruppe Impfstoffherstellung des ACT-A-Förderrats geleistete Arbeit und ihren Bericht, der zum Ziel hat, eine breitere Grundlage für die Impfstoffherstellung zu schaffen. Wir werden insbesondere die Verbesserung der Verteilung und Verwaltung von Impfstoffen und die Ausweitung lokaler Produktionskapazitäten für Impfstoffe in Ländern mit niedrigem mittleren Einkommen unterstützen, unter anderem durch Drehscheiben für Technologietransfers in verschiedenen Regionen, wie die neu gegründeten mRNA-Impfstofftechnologietransfer-Zentren in Südafrika, Brasilien und Argentinien, sowie durch Vereinbarungen über die gemeinsame Herstellung und Verarbeitung. Wir werden zusammenarbeiten in Bezug auf die Anerkennung von COVID-19-Impfstoffen, die von der WHO und im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und Gegebenheiten als sicher und wirkungsvoll eingestuft werden, sowie für eine Stärkung der Fähigkeit der WHO im Hinblick auf die Genehmigung von Impfstoffen, was auch die Optimierung von Verfahren und Prozessen umfasst, mit dem Ziel, die Liste der Impfstoffe, die für den Einsatz in Notfällen zugelassen sind (Notfallzulassung), zu erweitern, wobei gleichzeitig weiterhin die öffentliche Gesundheit geschützt wird und Privatsphäre und Datenschutz gewahrt werden. Als gemeinsame Anstrengung der G20 und im Lichte der weiterhin bestehenden Impflücken verpflichten wir uns, die Bereitstellung von Impfstoffen und den Zugang zu ihnen erheblich zu verbessern; dies gilt auch für Therapeutika und Diagnostika. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, um die transparente, schnelle und planbare Lieferung und Verabreichung von Impfstoffen dort zu gewährleisten, wo sie benötigt werden. Wir rufen den Privatsektor und multilaterale Finanzinstitutionen auf, sich in diese Bemühungen einzubringen. Wir erkennen die diesbezügliche Arbeit der Weltbankgruppe sowie die Arbeit des IWF und der WHO auf der Grundlage des Systems für Impfstoff-Lieferprognosen (Vaccine Supply Forecast Dashboard) an.

6. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Erklärung des Weltgesundheitsgipfels von Rom als eine Richtschnur für gemeinsames Handeln und verpflichten uns zur Stärkung einer globalen Gesundheitspolitik. Wir unterstützen die fortwährende Arbeit zur Stärkung der führenden und koordinierenden Rolle einer angemessen und langfristig finanzierten Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wir erkennen an, dass die Finanzierung von Pandemievorbeugung, -vorsorge und -bewältigung angemessener und nachhaltiger ausfallen und besser abgestimmt werden muss und eine fortlaufende Zusammenarbeit zwischen Entscheidungsträgern in Gesundheits- und Finanzpolitik erfordert, auch um potenziellen Finanzierungslücken zu begegnen, wobei ein angemessener Mix aus bestehenden multilateralen Finanzierungsmechanismen mobilisiert wird und Möglichkeiten zur Einrichtung neuer Finanzierungsmechanismen ausgelotet werden. Wir richten eine gemeinsame G20-Taskforce „Finanzen-Gesundheit“ (G20 Joint Finance-Health Task Force) ein, die zum Ziel hat, den Dialog und die weltweite Zusammenarbeit zu Fragen der Pandemievorbeugung, -vorsorge und -bewältigung zu verbessern, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu fördern, Vereinbarungen im Hinblick auf die Abstimmung zwischen Finanz- und Gesundheitsministerien zu entwickeln, gemeinsames Handeln zu fördern, gesundheitliche Notlagen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu bewerten und zu bewältigen sowie zu einer effizienten Verwendung von Ressourcen zur Pandemievorbeugung, -vorsorge und -bewältigung anzuregen, und zwar unter Anwendung eines „One Health“-Ansatzes. In diesem Zusammenhang wird diese Taskforce an Verfahrensweisen zur Einrichtung einer Finanzfazilität arbeiten, die unter Einbindung der zentralen koordinierenden Rolle der WHO zu entwickeln ist, von der G20 vorangetrieben wird und von Beginn an Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, zusätzliche Nicht-G20-Partner und multilaterale Entwicklungsbanken beteiligt, um eine angemessene und dauerhafte Finanzierung für Pandemievorbeugung, -vorsorge und -bewältigung zu gewährleisten; darüber wird sie bis Anfang 2022 Bericht erstatten.

7. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Erreichung der gesundheitsbezogenen Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die allgemeine Gesundheitsversorgung (Universal Health Coverage, UHC). Wir begrüßen multilaterale Bemühungen, die auf eine Förderung und Stärkung der Pandemievorsorge und -bekämpfung abzielen, was Überlegungen hinsichtlich eines möglichen völkerrechtlichen Instruments oder Abkommens im Kontext der WHO einschließt, und eine verstärkte Umsetzung und Einhaltung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 anstreben. Wir verpflichten uns, auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene einen „One Health“-Ansatz zu verfolgen. Zu diesem Zweck werden wir die weltweiten Systeme zur Überwachung, Früherkennung und Frühwarnung verbessern, wobei der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) koordinierende Rollen zukommen, und Risiken, die an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt entstehen, insbesondere dem Aufkommen von Zoonosen, entgegenwirken, während wir gleichzeitig die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen fortführen, wobei der Zugang zu antimikrobiellen Mitteln und deren umsichtige Handhabe gewährleistet wird, und weiterhin andere entscheidende Themen angehen, was nicht übertragbare Krankheiten und psychische Gesundheit einschließt. In Anerkennung der Bedeutung einer raschen Reaktion auf Pandemien werden wir die Wissenschaft dabei unterstützen, den Prozess für die Entwicklung sicherer und wirksamer Impfstoffe, Therapeutika und Diagnostika von 300 auf 100 Tage ab dem Zeitpunkt der Erkennung solcher Bedrohungen zu verkürzen, und daran arbeiten, diese weithin verfügbar zu machen.

8. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienstleistungen über COVID-19 hinaus sicherzustellen und die nationalen Gesundheitssysteme und Dienste im Bereich der medizinischen Grundversorgung zu stärken, und zwar angesichts der Auswirkungen der Pandemie auf psychische Gesundheit und seelisches Wohlergehen als Folge von Isolation, Arbeitslosigkeit, Ernährungsunsicherheit, der Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Einschränkungen beim Zugang zu Bildung und Gesundheitsdienstleistungen, auch im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit, wobei wir besonderes Augenmerk auf Frauen und Mädchen sowie die Bedürfnisse der Schwächsten legen. Wir werden unsere Unterstützung für Initiativen zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria fortsetzen. Wir werden uns weiterhin bemühen, Innovationen in den Bereichen digitale Technologien und andere gesundheitsbezogene Technologien voranzutreiben, wobei wir die Notwendigkeit zum Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten berücksichtigen; wir werden den freiwilligen Technologietransfer auf der Grundlage einvernehmlich festgelegter Bedingungen fördern und mit der WHO zusammenarbeiten, um durch verbesserte Curricula und Lehrmaterialien für den Gesundheitsbereich die Arbeitsstandards der Arbeitskräfte im öffentlichen Gesundheitswesen zu modernisieren und zu stärken. Zu diesem Zweck werden wir unsere Zusammenarbeit mit der Globalen Innovationsplattform zur Stärkung der Werte im Gesundheitswesen fortführen, und wir begrüßen die Schaffung der WHO-Akademie und von Initiativen wie das vom italienischen G20-Vorsitz vorgeschlagene Laboratorium für Arbeitskräfte im öffentlichen Gesundheitswesen.

9. Nachhaltige Entwicklung Wir sind nach wie vor sehr besorgt angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Krise, insbesondere in Entwicklungsländern, die die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba ausgebremst hat. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu einer globalen Reaktion, um Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen und eine nachhaltige, alle Menschen einbeziehende und widerstandsfähige Erholung auf der ganzen Welt zu unterstützen, die es ermöglicht, Gleichberechtigung zu fördern und schneller Fortschritte im Hinblick auf alle Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, wobei wir anerkennen, wie wichtig nationale Strategien, die lokale Anpassung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Stärkung der Stellung von Frauen und jungen Menschen, eine nachhaltige Produktion und verantwortungsvolle Konsummodelle sowie der Zugang zu erschwinglichen, zuverlässigen, nachhaltigen und modernen Energiequellen sind. Wir werden unsere Maßnahmen zur Umsetzung des G20-Aktionsplans zur Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung und die Unterstützung der G20 für die Bekämpfung von COVID-19 und den Wiederaufschwung in Entwicklungsländern (G20 Support to COVID-19 Response and Recovery in Developing Countries) verstärken, wobei wir auf der Aktualisierung von Rom 2021 (2021 Rome Update) aufbauen und besonderes Augenmerk auf die am stärksten gefährdeten Länder legen. Wir begrüßen die erzielten Fortschritte und bekräftigen unsere fortgesetzte Unterstützung für afrikanische Länder, insbesondere im Rahmen der G20-Initiative zur Förderung der Industrialisierung in Afrika und den am wenigsten entwickelten Ländern (G20 Initiative on Supporting the Industrialization in Africa and LDCs), der G20-Afrika-Partnerschaft und der Initiative „Compact with Africa“ sowie anderen einschlägigen Initiativen. Wir sind weiterhin entschlossen, illegalen Finanzströmen zu begegnen.

10. Unterstützung für schwache Länder Wir begrüßen die neue allgemeine Zuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 23. August 2021, wodurch weltweit umgerechnet 650 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Reserven zur Verfügung gestellt wurden. Wir arbeiten an praktikablen Optionen für Mitglieder mit starken Außenpositionen, um im Einklang mit innerstaatlichen Gesetzen und sonstigen Vorschriften die Wirkung dieser allgemeinen Zuteilung durch die freiwillige Weiterleitung eines Teils der zugeteilten SZR erheblich zu vergrößern, um so schwachen Ländern zu helfen. Wir begrüßen die jüngsten Zusagen in Höhe von rund [45] Milliarden US-Dollar als Schritt in Richtung eines globalen Gesamtziels von 100 Milliarden US-Dollar in Form von freiwilligen Beiträgen für die bedürftigsten Länder. Wir würdigen ferner die laufende Arbeit daran, die Darlehenskapazität des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum signifikant zu erhöhen, und fordern weitere Darlehens- und Subventionierungsbeiträge von Ländern, die dazu in der Lage sind. Wir fordern ferner den IWF auf, im Einklang mit seinem Mandat einen neuen Treuhandfonds für Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit (Resilience and Sustainability Trust, RST) einzurichten, um eine erschwingliche Langzeitfinanzierung zur Verfügung zu stellen, die einkommensschwachen Ländern, auch auf dem afrikanischen Kontinent, kleinen Inselentwicklungsländern und gefährdeten Ländern mit mittlerem Einkommen dabei hilft, Risiken im Hinblick auf die Stabilität zukünftiger Zahlungsbilanzen zu reduzieren, was Risiken im Zusammenhang mit Pandemien und dem Klimawandel einschließt. Der neue RST wird die Eigenschaften eines Reserveinstruments der SZR beibehalten, die über den Treuhandfonds weitergeleitet werden. Unsere Finanzminister sehen weiteren Beratungen im IWF-Direktorium hinsichtlich der Zuschlagspolitik im Zusammenhang mit der Interimsüberprüfung der Vorsorgebestände erwartungsvoll entgegen.

11. Wir begrüßen die Fortschritte, die unter der Initiative der G20 zur Aussetzung des Schuldendienstes (Debt Service Suspension Initiative, DSSI) erzielt wurden, der auch der Pariser Club zustimmt. Vorläufige Schätzungen gehen von einer im Rahmen dieser Initiative zwischen Mai 2020 und Dezember 2021 gestundeten Summe an Tilgungs- und Zinszahlungen von mindestens 12,7 Milliarden US-Dollar aus, wobei die Initiative 50 Ländern zugutekommt. Wir begrüßen die jüngsten Fortschritte im Hinblick auf den gemeinsamen Rahmen zum Umgang mit Schulden über die DSSI hinaus (Common Framework for debt treatment beyond the DSSI). Wir verpflichten uns zur Verstärkung unserer Bemühungen, um ihn zeitnah, geordnet und in abgestimmter Weise umzusetzen. Diese Verbesserungen würden Schuldnerländern größere Sicherheit geben und die schnelle Bereitstellung finanzieller Unterstützung durch den IWF und multilaterale Entwicklungsbanken erleichtern. Wir sehen Fortschritten in den laufenden Verhandlungen im Rahmen des Common Framework erwartungsvoll entgegen. Wir betonen, wie wichtig es ist, dass private Gläubiger und andere öffentliche bilaterale Gläubiger Schuldenregelungen zu Bedingungen anbieten, die mindestens ebenso vorteilhaft sind, und zwar im Einklang mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Angesichts von Schuldenanfälligkeiten erinnern wir an die bevorstehende Arbeit der multilateralen Entwicklungsbanken, wie im Common Framework dargelegt. Wir bekräftigen die Bedeutung von gemeinsamen Anstrengungen aller Interessenträger, auch privater Gläubiger, weiterhin auf eine Erhöhung der Schuldentransparenz hinzuarbeiten. Wir sehen den Fortschritten des IWF und der
Weltbankgruppe hinsichtlich ihres Vorschlags für einen Prozess, mit dem die Qualität und Konsistenz von Daten zu Schuldenständen gesteigert und die Offenlegung von Schulden verbessert werden kann, erwartungsvoll entgegen.

12. Wir bekräftigen die entscheidende Rolle, die die langfristige Unterstützung durch die multilateralen Entwicklungsbanken (MDB) für das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielt. In Anerkennung des hohen Finanzbedarfs von einkommensschwachen Ländern sehen wir einer ehrgeizigen 20. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA20) bis Dezember 2021, auch durch nachhaltige Nutzung der Bilanz der IDA, erwartungsvoll entgegen. Wir sehen ferner der künftigen 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-16) erwartungsvoll entgegen. Wir begrüßen den Beginn der unabhängigen Überprüfung der Rahmenwerke der multilateralen Entwicklungsbanken für angemessene Eigenkapitalausstattung und der Empfehlungen der G20 zum Einsatz richtlinienbasierter Darlehensgewährung (G20 Recommendations on the use of Policy-Based lending), die dazu beitragen werden, die Wirkung von Maßnahmen der multilateralen Entwicklungsbanken zu maximieren.

13. Internationale Finanzarchitektur Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, die finanzielle Widerstandsfähigkeit langfristig zu stärken und integratives Wachstum zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung nachhaltiger Kapitalströme, die Entwicklung von Kapitalmärkten für Anleihen in Landeswährung und die Aufrechterhaltung eines robusten und wirksamen globalen finanziellen Sicherheitsnetzes mit einem starken, quotenbasierten und mit angemessenen Mitteln ausgestatteten IWF im Zentrum. Wir sehen der bevorstehenden Überprüfung der Stellungnahme des IWF zur Liberalisierung von und zum Umgang mit Kapitalströmen (Institutional View on Liberalization and Management of Capital Flows), die sich unter anderem auf das Integrierte Politische Rahmenwerk (Integrated Policy Framework) stützt, erwartungsvoll entgegen. Wir bekennen uns nach wie vor dazu, das Thema der Angemessenheit von IWF-Quoten erneut aufzugreifen, und werden den Prozess der Verwaltungsreform des IWF im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung bis zum 15. Dezember 2023 fortführen, was auch eine neue Quotenformel als Richtlinie umfasst.

14. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, alle Quellen für die Finanzierung nachhaltiger Entwicklung stärker an den Zielen für nachhaltige Entwicklung auszurichten und, im Einklang mit bestehenden Verpflichtungen, die diesbezüglichen Finanzlücken anzugehen, und wir billigen daher das G20-Rahmenwerk für freiwillige Unterstützung für integrierte nationale Finanzierungsrahmen (G20 Framework for Voluntary Support to Integrated National Financing Frameworks), die hochrangigen Prinzipien der G20 für nachhaltigkeitsbezogene Finanzierungsinstrumente (G20 High-Level Principles on Sustainability-Related Financial Instruments) und die gemeinsame Vision der G20 zur Ausrichtung an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (G20 Common Vision on SDG Alignment), wobei wir die Bedeutung von Transparenz und gegenseitiger Rechenschaftspflicht zur Kenntnis nehmen. Wir bitten ferner unsere Entwicklungs- und Finanzminister, ihre Zusammenarbeit weiter zu verstärken.

15. Ernährungssicherheit, Ernährung, Landwirtschaft und Ernährungssysteme Wir sind bestrebt, Ernährungssicherheit und eine angemessene Ernährung für alle Menschen zu erreichen, wobei niemand zurückgelassen wird. Zu diesem Zweck billigen wir die Erklärung von Matera (Matera Declaration) und den zugehörigen Aufruf zum Handeln. Wir ermutigen Partner und Interessenträger, mit der von der FAO ins Leben gerufenen Ernährungskoalition als Mittel zur Reaktion auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Ernährungssicherheit und Ernährung zusammenzuarbeiten oder ihr beizutreten. Wir sind besorgt über die Hungersnotsituationen und die akute Ernährungsunsicherheit, die durch bewaffnete Konflikte in vielen Regionen der Welt verschärft werden, insbesondere in den Ländern, die im Globalen Bericht über Ernährungskrisen (Global Report on Food Crises) von 2021 aufgeführt sind. Wir werden nachhaltige und widerstandsfähige Ernährungssysteme und Innovationen in der Landwirtschaft fördern, was unabdingbar ist, um Hunger
und Fehl- und Mangelernährung zu beenden, Armut auszumerzen und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, unter anderem durch die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung durch verantwortungsvolle Investitionen, die Entwicklung und Verbesserung von Frühwarnprogrammen, die Reduzierung von Nahrungsmittelverlusten und -verschwendung entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette, die Verbesserung der Lebensgrundlagen für Klein- und Kleinstbauern und eine bessere Einbindung der Schnittstelle zwischen Stadt und Land. Wir erkennen an, dass die Förderung nachhaltiger Ernährungssysteme, auch durch die Stärkung globaler, regionaler und lokaler Lebensmittel-Wertschöpfungsketten sowie des internationalen Handels mit Lebensmitteln, nicht nur zur Ernährungssicherheit beitragen, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der miteinander verflochtenen globalen Herausforderungen des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt leisten wird. Wir nehmen die Ergebnisse des Gipfels zu Ernährungssystemen (Food Systems Summit) zur Kenntnis, darunter Initiativen wie die Vereinigung für Schulessen (School Meals Coalition), und laden alle Partner ein, an ihrer Nachbereitung mitzuwirken, wobei wir betonen, wie wichtig eine verstärkte Abstimmung der Politikgestaltung im Hinblick auf Ernährungssysteme und eine Verbesserung der Finanzierungsinstrumente für Ernährungssysteme sind.

16. Umwelt Wir verpflichten uns zur Intensivierung von Maßnahmen, um den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 aufzuhalten und umzukehren, und rufen alle Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf, auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP15) in Kunming ein ehrgeiziges, ausgewogenes, anwendungsorientiertes, wirksames und belastbares globales Rahmenwerk für biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 zu verabschieden, das Veränderungen bewirkt. Wir begrüßen den Beginn der Dekade der Vereinten Nationen für die Wiederherstellung der Ökosysteme (2021-2030), bekräftigen die gemeinsame Zielsetzung, bis 2040 auf freiwilliger Basis eine 50-prozentige Verringerung der degradierten Flächen zu erreichen, und werden anstreben, bis 2030 Bodendegradationsneutralität zu erlangen. Wir werden auf der unter saudi-arabischem Vorsitz ins Leben gerufenen Globalen Initiative der G20 zur Verringerung der Bodendegradation und zum besseren Schutz terrestrischer Lebensräume (G20 Global Initiative on Reducing Land Degradation and Enhancing Conservation of Terrestrial Habitats) aufbauen und sehen ihrer bevorstehenden Umsetzungsstrategie erwartungsvoll entgegen. Wir erkennen die Bemühungen einer Reihe von Ländern an, sich an das Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs zur Natur (Leaders’ Pledge for Nature) zu halten und sicherzustellen, dass bis 2030 mindestens 30 % der globalen Landfläche und mindestens 30 % der Weltmeere erhalten oder unter Schutz gestellt werden, und wir werden dazu beitragen, dass im Einklang mit nationalen Gegebenheiten Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel erreicht werden. Wir ermuntern und unterstützen andere, ähnlich ehrgeizige Verpflichtungen einzugehen. Wir werden uns weiterhin bemühen, die Erhaltung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu gewährleisten, und wir werden konkrete Maßnahmen ergreifen, um Überfischung zu beenden, unserer Verpflichtung zur Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nachzukommen, und Verbrechen zu bekämpfen, die der Umwelt schaden, wie illegaler Holzeinschlag, illegaler Bergbau, illegaler Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen und illegale Verbringung und Entsorgung von Abfall und gefährlichen Substanzen. Wir betonen, dass zahlreiche Synergien im Hinblick auf die Finanzströme im Bereich Klima, biologische Vielfalt und Ökosysteme vorhanden sind, und wir werden diese Synergien stärken, um den gemeinsamen Nutzen zu maximieren. In diesem Zusammenhang erkennen wir die Bedeutung der Arbeit im Bereich Offenlegung naturbezogener Finanzinformationen an.

17. Wir werden naturnahe Lösungen beziehungsweise ökosystembasierte Ansätze ausbauen und zu ihrer Umsetzung anregen, denn sie sind wertvolle Instrumente, die einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, klimapolitischen und ökologischen Mehrwert bringen, auch in und in der Nähe von Städten, und zwar in einer Weise, die alle Menschen einschließt, und unter Beteiligung lokaler Gemeinschaften und indigener Völker. Wir werden die Umsetzung eines „One Health“-Ansatzes in einschlägige politische Maßnahmen und Entscheidungsprozesse einbinden. Wir erkennen an, dass die Wasserressourcen weltweit aufgrund anthropogener Belastung gefährdet sind. Wir werden weiterhin Innovationen und bewährte Verfahrensweisen austauschen, auch als ein Mittel zur Unterstützung einer integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen, unter anderem durch den G20-Dialog über Wasser und die G20-Wasserplattform (G20 Water Platform), die unter saudi-arabischem Vorsitz beschlossen wurde.

18. Wir verpflichten uns, unsere Maßnahmen zum Erhalt, zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Meeren zu intensivieren, und bekräftigen unser Bekenntnis zur Globalen Plattform zur Beschleunigung von Forschung und Entwicklung in Bezug auf Korallenriffe (Global Coral Reef R&D Accelerator Platform), die unter saudi-arabischem Vorsitz ins Leben gerufen wurde. Wir betonen, wie wichtig es ist, dass die Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) so bald wie möglich Fortschritte in den laufenden Verhandlungen über ein ehrgeiziges und ausgewogenes völkerrechtlich bindendes Instrument unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche zu erzielen. Im Zusammenhang mit dem Antarktis-Vertragssystem unterstützen wir in vollem Umfang die seit Langem bestehende Zusage der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) und ermutigen zu weiteren Fortschritten bei der Umsetzung, wobei wir anerkennen, dass Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas, MPA) ein wirkungsvolles Instrument sein können, um sensible Ökosysteme, die repräsentativ für den Geltungsbereich des Übereinkommens sind, zu schützen, insbesondere in der östlichen Antarktis, dem Weddellmeer und der antarktischen Halbinsel. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung Fischereisubventionen zu verbieten, die der Überfischung und Kapazitätsüberhängen Vorschub leisten. Im Einklang mit der Osaka Blue Ocean Vision bekräftigen wir unsere Verpflichtung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei zu unterbinden und die Meeresvermüllung durch Plastikabfälle anzugehen, und zwar auf der Grundlage von Initiativen, die unter anderem von der Umweltversammlung der Vereinten Nationen geleitet werden, mit Blick auf die Stärkung bestehender Instrumente und die Erarbeitung eines neuen globalen Übereinkommens oder Instruments.

19. In Anerkennung der Dringlichkeit, die Bodendegradation zu bekämpfen und neue Kohlenstoffsenken zu schaffen, haben wir das gemeinsame ehrgeizige Ziel, zusammen eine Billion Bäume zu pflanzen, wobei wir besonderes Augenmerk auf die am stärksten degradierten Ökosysteme der Erde legen, und wir fordern andere Länder dringend auf, sich der G20 anzuschließen, um dieses globale Ziel bis 2030, auch durch Klimaprojekte, unter Einbindung des Privatsektors und der Zivilgesellschaft zu erreichen.

20. Städte und Kreislaufwirtschaft Wir verpflichten uns zur Steigerung der Ressourceneffizienz, auch durch den G20-Dialog zu Ressourceneffizienz, und erkennen an, wie wichtig Städte als Motor für eine nachhaltige Entwicklung sind und dass es notwendig ist, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Widerstandsfähigkeit und Wohlbefinden in urbanen Kontexten zu verbessern, wie in der Neuen Urbanen Agenda der Konferenz Habitat III unterstrichen wird. Mit der Einbeziehung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern, der Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen werden wir unsere Bemühungen hin zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmodellen sowie zum Emissionsmanagement und zur Verringerung von Emissionen verstärken, auch indem wir Ansätze der Kreislaufwirtschaft verfolgen, und wir werden lokale Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel fördern. Wir billigen die G20-Plattform zur lokalen Anpassung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und zu Zwischenstädten (G20 Platform on SDG Localization and Intermediary Cities), die von der OECD und dem Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-Habitat) unterstützt wird. Wir werden Zwischenstädte dabei unterstützen, eine integrative und inklusive Stadtplanung zu betreiben, ihren Wandel hin zu sauberer und nachhaltiger Energie und nachhaltiger Mobilität für alle zu beschleunigen, die Abfallwirtschaft zu verbessern, die Teilhabe und menschenwürdige Arbeit für Frauen, junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge zu fördern, Behinderten und Alten zu helfen, die Nachhaltigkeit von Ernährungssystemen zu verbessern und einen gleichberechtigteren Zugang zu digitalen Innovationen zu ermöglichen. Partnerschaften wie die Koalition für katastrophenresistente Infrastruktur könnten als Instrument zur Beschleunigung dieser Agenda dienen.

21. Energie und Klima Als Reaktion auf den Aufruf der Wissenschaft, mit Sorge Kenntnis nehmend von den jüngsten Berichten der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC) und eingedenk unserer Führungsrolle verpflichten wir uns, die vom Klimawandel ausgehende kritische und akute Bedrohung zu bekämpfen und gemeinsam daran zu arbeiten, eine erfolgreiche 26. Vertragsstaatenkonferenz des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP 26) in Glasgow abzuhalten. Zu diesem Zweck bekräftigen wir unsere Verpflichtung zur vollständigen und wirksamen Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Übereinkommens von Paris, wobei wir auf der Grundlage der besten zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse innerhalb dieses entscheidenden Jahrzehnts Maßnahmen in den Bereichen Klimafolgenminderung, Anpassung und Finanzierung ergreifen, und zwar unter Berücksichtigung des Grundsatzes gemeinsamer, aber unterschiedlicher Verantwortlichkeiten und entsprechender Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten. Wir bekennen uns weiterhin zu dem Ziel des Übereinkommens von Paris, den globalen Anstieg der Durchschnittstemperatur deutlich unter 2°C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, auch als Mittel, um ein Erreichen der Ziele der Agenda 2030 zu ermöglichen.

22. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei 1,5°C weitaus geringer ausfallen als bei 2°C. Damit das 1,5-Grad-Ziel in Reichweite bleibt, werden substanzielle und wirksame Maßnahmen sowie Zusagen aller Länder notwendig sein, wobei unterschiedliche Ansätze berücksichtigt werden, und zwar durch die Entwicklung klarer nationaler Pfade, durch welche langfristige Zielsetzungen mit kurz- und mittelfristigen Zielen sowie mit internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung in Einklang gebracht werden, auch im Hinblick auf Finanzierung und Technologie sowie auf nachhaltigen und verantwortungsvollen Konsum und nachhaltige und verantwortungsvolle Produktion, die unerlässliche Instrumente im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung sind. Wir sehen einer erfolgreichen COP26 erwartungsvoll entgegen.

23. Im Rahmen dieser Bemühungen werden wir, auf der Grundlage der Bewertungen der IPCC, unsere Maßnahmen in den Bereichen Klimafolgenminderung, Anpassung und Finanzierung beschleunigen und erkennen gleichzeitig an, wie eminent wichtig es ist, weltweit bis oder bis etwa zur Mitte des Jahrhunderts zu Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen beziehungsweise zu CO2-Neutralität zu gelangen, und dass es erforderlich ist, die zum Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris nötigen globalen Anstrengungen zu verstärken. Dementsprechend verpflichten wir uns, in Anerkennung der Tatsache, dass die G20-Mitglieder erheblich zu einer Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen beitragen können, im Einklang mit den jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen und den jeweiligen nationalen Gegebenheiten dazu, in diesem Jahrzehnt weitere Maßnahmen zu ergreifen und unsere für die Zeit bis 2030 national festgelegten nationalen Beiträge zu formulieren, umzusetzen, zu aktualisieren und gegebenenfalls zu verbessern sowie langfristige Strategien zu formulieren, in denen klare und planbare Wege aufgezeigt werden, die im Einklang stehen mit der Erlangung eines Gleichgewichts zwischen anthropogenen Emissionen und ihrem Abbau durch Senken bis oder bis etwa zur Mitte des Jahrhunderts, wobei unterschiedliche Ansätze berücksichtigt werden, auch die Kohlenstoff-Kreislaufwirtschaft sowie sozioökonomische, wirtschaftliche, technologische und marktbezogene Entwicklungen, und die effizientesten Lösungen
gefördert werden. Wir würdigen die bisher unternommenen Bemühungen, darunter Verpflichtungen zu Netto-Null-Emissionen und zu CO2-Neutralität sowie neue und ehrgeizige national festgelegte Beiträge und langfristige Strategien der G20-Mitglieder, und diejenigen Bemühungen, die bis zur oder auf der COP26 unternommen werden.

24. Wir werden nationale Pläne für Erholung und Widerstandsfähigkeit vorlegen, in denen, im Einklang mit den jeweiligen nationalen Gegebenheiten, ein ehrgeiziger Anteil der finanziellen Mittel für die Minderung der Folgen des Klimawandels und die Anpassung an ihn vorgesehen wird und mit denen Schäden für Klima und Umwelt vermieden werden. Wir erkennen den in Zusammenarbeit mit der Internationalen Energie-Agentur (IEA) entwickelten Tracker für nachhaltige Erholung (Sustainable Recovery Tracker) an und rufen dazu auf, ihn zu aktualisieren. Um das volle Potenzial emissionsfreier, emissionsarmer, innovativer, moderner und sauberer Lösungen auszuschöpfen, werden wir zusammenarbeiten, um die Entwicklung und Anwendung der effizientesten und wirkungsvollsten Lösungen zu beschleunigen, und dazu beitragen, dass sie zügig Kostenparität und wirtschaftliche Rentabilität erreichen, auch um den Zugang zu sauberer Energie für alle Menschen, insbesondere in Entwicklungsländern, sicherzustellen. Wir verpflichten uns, die öffentliche Forschung, Entwicklung und Einführung auszubauen. Wir werden unsere Zusammenarbeit im Bereich eines verbesserten, von den jeweiligen Ländern vorangetriebenen Aufbaus von Kapazitäten und bei der Entwicklung von Technologien und ihrem Austausch zu einvernehmlichen Bedingungen intensivieren, auch durch zentrale globale Initiativen und gemeinsame oder bilaterale Projekte zu den effizientesten Lösungen in allen Wirtschaftssektoren.

25. Die Auswirkungen des Klimawandels sind weltweit spürbar, insbesondere von den ärmsten und am stärksten gefährdeten Menschen. Wir betonen, wie wichtig die wirksame Umsetzung des globalen Ziels zur Anpassung an den Klimawandel ist, und werden Mitteilungen über Anpassungsmaßnahmen vorlegen. Wir verpflichten uns ferner, die Finanzierung für Anpassungsmaßnahmen aufzustocken, mit dem Ziel, sie ins Gleichgewicht mit der Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für Klimaschutzmaßnahmen zu erzielen, um den Bedürfnissen von Entwicklungsländern gerecht zu werden, auch indem Mechanismen, Bedingungen und Verfahren für den Zugang zu bestehenden Finanzmitteln erleichtert werden, wobei nationale Strategien, Prioritäten und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Wir erinnern an und bekräftigen die Zusage der Industrieländer für das Ziel, ab 2020 gemeinsam pro Jahr und zwar jährlich bis 2025 100 Milliarden US-Dollar aufzubringen, um den Bedürfnissen von Entwicklungsländern gerecht zu werden, und zwar im Rahmen bedeutsamer Minderungsmaßnahmen und von Transparenz bei der Umsetzung, und wir betonen, wie wichtig es ist, dieses Ziel so bald wie möglich vollständig zu erreichen. In dieser Hinsicht begrüßen wir die neu eingegangenen Verpflichtungen einiger G20-Mitglieder, jeweils ihre gesamten öffentlichen Beiträge zur internationalen Klimaschutzfinanzierung für die Zeit bis 2025 zu erhöhen und zu verbessern, und sehen neuen Verpflichtungen anderer erwartungsvoll entgegen. Wir nehmen den Plan zur Bereitstellung von Klimafinanzierung (Climate Finance Delivery Plan) zur Kenntnis, der auf der Grundlage von OECD-Schätzungen zeigt, dass das Ziel bis spätestens 2023 erreicht sein sollte. Wir erinnern ferner an das Ziel aus dem Übereinkommen von Paris, die globale Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Ausmerzung von Armut zu stärken, und wir erinnern daran, dass eines seiner Ziele darin besteht, Finanzströme mit Strategien hin zu niedrigen Treibhausgasemissionen und einer klimaresilienten Entwicklung in Einklang zu bringen. Wir ermutigen die internationalen Finanzinstitutionen einschließlich der multilateralen Entwicklungsbanken, in Übereinstimmung mit ihren Mandaten ihre Anstrengungen zu verstärken, um innerhalb ehrgeiziger Zeitrahmen die Abstimmung auf das Übereinkommen von Paris voranzubringen, Strategien für nachhaltige Erholung und nachhaltigen Wandel, national festgelegte Beiträge und langfristige Strategien für eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern zu unterstützen sowie Pläne für die Mobilisierung von Finanzmitteln aus dem Privatsektor vorzulegen, während sie gleichzeitig ihre Unterstützung für das Erreichen der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen fortsetzen.

26. Wir verpflichten uns, unsere gemeinsamen Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren, wobei nationale Gegebenheiten berücksichtigt und unsere national festgelegten Beiträge anerkannt werden. Wir erkennen an, dass Methanemissionen erheblich zum Klimawandel beitragen und nehmen zur Kenntnis, dass ihre Reduzierung im Einklang mit nationalen Gegebenheiten einer der schnellsten, praktikabelsten und kostengünstigsten Wege sein kann, den Klimawandel und seine Auswirkungen zu begrenzen. Wir begrüßen den Beitrag verschiedener Institutionen in dieser Hinsicht und nehmen konkrete Initiativen im Bereich Methan zur Kenntnis, was auch die Einrichtung der internationalen Beobachtungsstelle für Methanemissionen umfasst. Wir werden unsere Zusammenarbeit vorantreiben, um die Erhebung, Prüfung und Messung von Daten für Treibhausgas-Verzeichnisse zu verbessern und hochwertige wissenschaftliche Daten bereitzustellen.

27. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, die 2009 in Pittsburgh eingegangene Verpflichtung, ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe, die zu einem verschwenderischen Verbrauch verleiten, mittelfristig stufenweise abzubauen und zu rationalisieren, und wir verpflichten uns, dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig die ärmsten und am stärksten gefährdeten Menschen gezielt zu unterstützen.

28. Wir erkennen die enge Verbindung von Klima und Energie an und verpflichten uns, im Rahmen von Bemühungen zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels die Intensität von Emissionen im Energiesektor zu reduzieren, um auf das Temperaturziel des Übereinkommens von Paris ausgerichtete Zeitrahmen einzuhalten. Wir werden im Bereich Anwendung und Verbreitung von kohlenstofffreien und kohlenstoffarmen sowie erneuerbare Technologien, darunter nachhaltige Bioenergie, zusammenarbeiten, um einen Übergang hin zu emissionsarmen Energieversorgungssystemen zu ermöglichen. Dies wird es auch denjenigen Ländern, die sich zu einem schrittweisen Abbau von Investitionen in neue Kapazitäten zur Energieerzeugung aus Kohle ohne CCS verpflichten, ermöglichen, dies so schnell wie möglich zu tun. Wir verpflichten uns, internationale öffentliche und private Finanzmittel zu mobilisieren, um eine grüne, inklusive und nachhaltige Entwicklung im Energiebereich zu fördern, und wir werden die Bereitstellung internationaler öffentlicher Finanzierungen für neue Anlagen zur Energiegewinnung aus Kohle ohne CCS im Ausland bis Ende 2021 beenden.

29. Während wir uns von der Krise erholen, sind wir entschlossen, Energiesicherheit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den Klimawandel zu bekämpfen sowie eine gerechte und geordnete Umstellung unserer Energiesysteme zu gewährleisten, die Erschwinglichkeit sicherstellt, auch für die schwächsten Haushalte und Unternehmen. Im Rahmen dieser Anstrengung werden wir im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Energiemärkte, unter Berücksichtigung von Trends im Verlauf der Jahre, wachsam bleiben und einen intensiven Dialog fördern. Dementsprechend wird die G20 in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Energieforum (IEF) einen Dialog zwischen Produzenten und Verbrauchern ermöglichen, um die Effizienz, Transparenz und Stabilität von Energiemärkten zu stärken. Wir betonen die Bedeutung der Erhaltung störungsfreier Energieflüsse aus unterschiedlichen Quellen, von unterschiedlichen Lieferanten und über unterschiedliche Lieferrouten und wie wichtig es ist, Wege zu größerer Energiesicherheit und Energiemarktstabilität auszuloten und gleichzeitig offene, wettbewerbsfähige und freie internationale Energiemärkte zu fördern. Wir erkennen die Rolle an, die Digitalisierung dabei spielt, Energiesicherheit und Energiemarktstabilität durch verbesserte Energieplanung zu erhöhen, wobei gleichzeitig die Sicherheit von Energiesystemen im Hinblick auf Risiken durch Angriffe, unter anderem durch die böswillige Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, gewährleistet wird. Zusätzlich zur fortwährenden Bewältigung der traditionellen Herausforderungen im Bereich Energiesicherheit sind wir uns bewusst, dass für den Übergang hin zu sauberen Energiequellen ein umfassenderes Verständnis von Energiesicherheit notwendig ist, wozu Aspekte wie der sich verändernde Anteil intermittierender Energiequellen, der wachsende Bedarf für Energiespeicherung, Flexibilität der Systeme, sich ändernde Klima-Muster, die Zunahme extremer Wetterereignisse, die verantwortungsvolle Entwicklung von Energiearten und -quellen, verlässliche, verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferketten für kritische Mineralien und Materialien sowie für Halbleiter und ähnliche Technologien gehören.

30. Strategien für den Wandel und nachhaltige Finanzierung Wir begrüßen die Vereinbarung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure, ihre Anstrengungen zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Umweltschutz abzustimmen und Übergänge hin zu ökologischen und integrativen Volkswirtschaften mit mehr Wohlstand zu fördern. Wir begrüßen die Einführung einer Säule im G20-Aktionsplan, die dem Schutz des Planeten gewidmet ist. Wir sind uns einig, wie wichtig eine systematischere Analyse, auch auf der Grundlage bewährter Methoden, der sich aus dem Klimawandel ergebenden makroökonomischen Risiken und der Kosten und Nutzen verschiedener Übergangsprozesse ist; dies gilt ebenso für eine systematischere Analyse der Auswirkungen, die Strategien zur Risikoverhütung sowie Maßnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel auf die Bereiche Makroökonomie und Verteilung haben. Wir ersuchen die verschiedenen G20-Arbeitszweige, im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und unter Vermeidung von Doppelarbeit in ihrer Arbeit Synergien zu nutzen, um uns bei unseren Beratungen Orientierung zu geben, welches Paket politischer Maßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten für den Weg hin zu emissionsarmen Volkswirtschaften am besten geeignet ist. Ein solches Paket politischer Maßnahmen sollte Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur und innovative Technologien zur Förderung der Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft sowie eine breite Palette fiskal-, markt- und ordnungspolitischer Mechanismen zur Unterstützung des Übergangs hin zu sauberen Energiequellen umfassen, was gegebenenfalls auch die Nutzung von Mechanismen und Anreizen zur Bepreisung von CO2-Emissionen einschließt, wobei gleichzeitig die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft gezielt unterstützt werden. Wir begrüßen die konstruktiven Beratungen auf der internationalen Klimakonferenz von Venedig und auf dem hochrangigen G20-Steuersymposium zu Steuerpolitik und Klimawandel (G20 High Level Tax Symposium on Tax Policy and Climate Change) und erkennen an, dass für den politischen Dialog zu den makroökonomischen und finanzpolitischen Auswirkungen des Klimawandels weitere fachliche Arbeit von Vorteil wäre.

31. Nachhaltige Finanzierung ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung eines geordneten und gerechten Übergangs hin zu ökologischen und nachhaltigeren Volkswirtschaften sowie integrativeren Gesellschaften im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und dem Übereinkommen von Paris. Wir begrüßen die Einrichtung der G20-Arbeitsgruppe Nachhaltige Finanzierung (G20 Sustainable Finance Working Group, SFWG) und billigen den G20-Fahrplan für nachhaltige Finanzierung (G20 Sustainable Finance Roadmap) und den Synthesebericht. Der Fahrplan, in dessen Mittelpunkt ursprünglich das Thema Klima stand, ist ein auf mehrere Jahre angelegtes maßnahmenorientiertes Dokument, das sich durch Freiwilligkeit und Flexibilität auszeichnet und in die breiter angelegte Agenda der G20 zu Klima und Nachhaltigkeit einfließen wird. Wir erkennen an, dass es wichtig ist, das Themenspektrum des Fahrplans in gegenseitigem Einvernehmen der G20-Mitglieder in den kommenden Jahren schrittweise zu erweitern, um zusätzliche Punkte wie biologische Vielfalt und Natur sowie gesellschaftliche Fragen einzubinden. Wir begrüßen den Fahrplan des Rats für Finanzstabilität (FSB) zum Umgang mit finanziellen Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, durch den die Arbeit der G20-Arbeitsgruppe Nachhaltige Finanzierung ergänzt wird. Wir begrüßen den Bericht des FSB zur Verfügbarkeit von Daten zu klimabezogenen Risiken im Hinblick auf die Finanzmarktstabilität und den Bericht des FSB zur Förderung einer weltweit einheitlichen, vergleichbaren und verlässlichen Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen sowie dessen Empfehlungen. Wir begrüßen ferner das Arbeitsprogramm der Stiftung für internationale Standards für die Berichterstattung (IFRS-Stiftung) zur Entwicklung eines weltweiten Mindeststandards für die Berichterstattung unter solider Leitung und Steuerung und unter öffentlicher Aufsicht, der auf dem Rahmenwerk der FSB-Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen und der Arbeit von normsetzenden Stellen im Bereich Nachhaltigkeit aufbaut.

32. Internationale Besteuerung Die in der Erklärung über eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft und in dem detaillierten Umsetzungsplan dargelegte und am 8. Oktober vom integrativen Rahmen der G20/OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) veröffentlichte endgültige politische Zustimmung ist ein historischer Meilenstein, durch den wir ein stabileres und gerechteres internationales Steuersystem schaffen werden. Wir fordern den integrativen Rahmen der G20/OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung auf, wie im detaillierten Umsetzungsplan vereinbart zügig die Modellregeln und multilateralen Instrumente zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln 2023 auf globaler Ebene wirksam werden. Wir nehmen zur Kenntnis, dass durch den OECD-Bericht zu Entwicklungsländern und den integrativen Rahmen der G20/OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Fortschritte der Entwicklungsländer, die diese durch ihre Beteiligung am integrativen Rahmen der G20/OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung erzielt haben, sowie mögliche Bereiche aufgezeigt wurden, in denen Bemühungen zur Mobilisierung innerstaatlicher Ressourcen weiter unterstützt werden könnten.

33. Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen Wir bekräftigen unsere Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter und betonen, dass die Teilhabe und Übernahme von Führungsfunktionen von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen eine herausragende Rolle für eine alle Menschen einschließende und nachhaltige Entwicklung spielt. Wir verpflichten uns, Frauen und Mädchen, die durch die Pandemie überproportional benachteiligt sind, in den Mittelpunkt unserer Bemühungen für einen besseren Aufbau der Zukunft unter dem Motto „Build Forward Better“ zu stellen. Wir werden an zentralen Faktoren arbeiten, beispielsweise dem gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Chancengleichheit, auch in den MINT-Bereichen, der Förderung der unternehmerischen Selbständigkeit und Führungsverantwortung von Frauen, der Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt, der Verbesserung von Dienstleistungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Betreuung und Bildung, der Überwindung von geschlechtsspezifischen Stereotypen und der ungleichen Verteilung unbezahlter Betreuungs- und Hausarbeit. Wir verpflichten uns, den G20-Fahrplan zur Erreichung des Ziels von Brisbane und darüber hinausgehender Ziele (G20 Roadmap Towards and Beyond the Brisbane Goal) umzusetzen und rasch Qualität und Quantität der Beschäftigung von Frauen zu steigern, wobei besonderes Augenmerk auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Einkommensunterschiede gelegt wird. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, Fortschritte und Maßnahmen, die zur Erreichung des Ziels von Brisbane ergriffen wurden, in dem diesbezüglichen Jahresbericht zu veröffentlichen, und wir rufen die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf, weiterhin jährlich über unsere Fortschritte zu berichten, wobei die Hilfsindikatoren des Fahrplans berücksichtigt werden.

34. Wir begrüßen die Ausrichtung der ersten G20-Konferenz zur Teilhabe von Frauen und werden weiterhin unsere konkreten Maßnahmen verbessern, um in unseren nationalen Strategien einen systematischen und bereichsübergreifenden Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter zu verfolgen, der angemessene Instrumente für die Umsetzung umfasst. Wir werden uns in Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und dem Privatsektor für die Mitgestaltungsmacht von Frauen einsetzen. Zu diesem Zweck unterstützen wir die Einberufung einer G20-Konferenz zur Teilhabe von Frauen unter zukünftigen Vorsitzen. Wir begrüßen die Arbeit des Bündnisses zugunsten der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen sowie einer verstärkten Präsenz von Frauen in der Wirtschaft (EMPOWER Alliance) und sein Zusammenwirken mit der G20, was 2025 überprüft werden soll. Wir
würdigen die Initiative zur finanziellen Förderung von Unternehmerinnen als eine wichtige Partnerschaft zur Förderung von KMU unter weiblicher Führung.

35. Beschäftigung und sozialer Schutz Die COVID-19-Pandemie hat die Ungleichheiten auf unseren Arbeitsmärkten verstärkt, wobei besonders schutzbedürftige Arbeitskräfte überproportional benachteiligt sind. In Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern werden wir politische Ansätze verfolgen, in deren Mittelpunkt der Mensch steht, um den gesellschaftlichen Dialog zu fördern und mehr soziale Gerechtigkeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und menschenwürdige Arbeit für alle zu gewährleisten, auch innerhalb der globalen Lieferketten. Um Ungleichheiten abzubauen, Armut zu beseitigen, den Wechsel und die Wiedereingliederung von Arbeitskräften in die Arbeitsmärkte zu unterstützen und ein inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern, werden wir unsere Systeme zur sozialen Sicherung stärken, wie in den politischen Grundsätzen der G20 zur Gewährleistung des Zugangs zu angemessenem sozialen Schutz für alle in einer sich verändernden Arbeitswelt (G20 Policy Principles to Ensure Access to Adequate Social Protection for All in a Changing World of Work) ausgeführt. Wir begrüßen die politischen Optionen der G20 zur Verbesserung ordnungspolitischer Rahmenbedingungen für Telearbeit und für Arbeit über digitale Plattformen (G20 Policy Options to Enhance Regulatory Frameworks for Remote Working Arrangements and Work through Digital Platforms). Wir werden uns bemühen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte, die in Telearbeit und über Plattformen beschäftigt sind, sicherzustellen und streben an, unsere ordnungspolitischen Rahmenbedingungen an neue Formen der Arbeit anzupassen, wobei wir sicherstellen, dass diese gerecht sind und alle Menschen einbeziehen, sodass niemand zurückgelassen wird, und gleichzeitig besonderes Augenmerk auf die Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern und von Ungleichheiten zwischen den Generationen legen. Wir rufen ferner die IAO und die OECD auf, die Fortschritte bei der Erreichung des Ziels von Antalya in Bezug auf Jugendliche weiterhin zu überwachen. Wir betonen unsere Zusage zu weiterer internationaler Zusammenarbeit, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu stärken, und begrüßen die Ansätze der G20 zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (G20 Approaches on Safety and Health at Work).

36. Bildung Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht und ein zentrales Instrument für eine inklusive und nachhaltige Erholung der Wirtschaft. Wir verpflichten uns, für alle Menschen einen Zugang zu hochwertiger Bildung sicherzustellen, wobei besonderes Augenmerk auf Frauen und Mädchen und schutzbedürftige Studierende gelegt wird. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, Bildungssysteme inklusiv, anpassungsfähig und widerstandsfähig zu gestalten, und wir werden die Abstimmung zwischen Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik verbessern, um den Übergang vom Bildungsbereich in hochwertige Beschäftigung zu erleichtern, auch durch lebenslanges Lernen.

37. Wir erkennen die entscheidende Rolle an, die Bildung im Bereich nachhaltige Entwicklung, auch im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt, dabei spielt, die nächste Generation durch die Vermittlung von Fähigkeiten und Denkweisen in die Lage zu versetzen, globale Herausforderungen zu bewältigen. Wir verpflichten uns, zu diesem Zweck unsere Zusammenarbeit zu verstärken und entschiedenere, wirksame Maßnahmen zu fördern.

38. Migration und Vertreibung Die Auswirkungen der Pandemie haben uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf das Thema Migration in unseren globalisierten Volkswirtschaften gestellt. Wir verpflichten uns, Maßnahmen zu ergreifen, um Migrantinnen und Migranten, darunter auch Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer, sowie Flüchtlinge in vollem Umfang in unsere Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie und unsere Anstrengungen für den Wiederaufschwung einzubinden, und zwar im Geiste der internationalen Zusammenarbeit und im Einklang mit der jeweiligen nationalen Politik, einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gegebenheiten, wobei die uneingeschränkte Achtung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten unabhängig von ihrem Migrationsstatus gewährleistet wird. Wir erkennen ferner an, wie wichtig es ist, als Teil eines umfassenden Ansatzes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration irreguläre Migrationsströme und die Schleusung von Migrantinnen und Migranten zu unterbinden, wobei auf den humanitären Bedarf reagiert wird und Fluchtursachen bekämpft werden. Wir nehmen den für die G20 von der OECD in Zusammenarbeit mit der IAO, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) erstellten Jahresbericht 2021 zu internationalen Entwicklungen und politischen Maßnahmen im Bereich Migration und Vertreibung zur Kenntnis. Wir werden den Dialog zu Migration und Vertreibung unter zukünftigen Vorsitzen fortsetzen.

39. Verkehr und Reisen Wir werden uns im Einklang mit der Arbeit einschlägiger internationaler Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um eine sichere und geordnete Wiederaufnahme des internationalen Reiseverkehrs bemühen. Zu diesem Zweck, und unter Berücksichtigung nationaler Strategien im Bereich öffentliche Gesundheit, erkennen wir die Relevanz gemeinsamer Standards zur Gewährleistung nahtlosen Reisens an, was Testerfordernisse und -ergebnisse, Impfzertifikate und die Kompatibilität und gegenseitige Anerkennung digitaler Anwendungen einschließt, wobei gleichzeitig weiterhin die öffentliche Gesundheit geschützt wird und Privatsphäre und Datenschutz gewahrt werden. Wir bekräftigen die wesentliche Rolle des Personals im Verkehrswesen und die Notwendigkeit für einen abgestimmten Ansatz bei der Behandlung der Besatzungen in der Luft- und Schifffahrt sowie im Verkehr zu Lande, die im Einklang steht mit Standards für die öffentliche Gesundheit und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

40. Finanzmarktregulierung Wir begrüßen den Abschlussbericht des FSB zu den Erkenntnissen, die im Hinblick auf Finanzstabilität aus der COVID-19-Pandemie gewonnen wurden, und die vorgeschlagenen zukünftigen Maßnahmen. Das globale Finanzsystem hat sich zwar weitgehend als widerstandsfähig erwiesen, es bestehen jedoch nach wie vor Lücken in den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen; wir sind entschlossen, diese anzugehen, auch durch die abschließende Bearbeitung der noch ausstehenden Aspekte der nach der Finanzkrise von 2008 vereinbarten ordnungspolitischen Reformen der G20. Wir sind ferner entschlossen, die Widerstandsfähigkeit des Sektors der Nichtbank-Finanzintermediäre mit einer systemischen Perspektive zu stärken und die Notwendigkeit für außerplanmäßige Zentralbankinterventionen zu reduzieren, indem wir das Arbeitsprogramm der FSB zu Nichtbank-Finanzintermediären umsetzen. Wir billigen den Abschlussbericht des FSB zu politischen Empfehlungen für die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Geldmarktfonds und wir werden unter Nutzung des in dem Bericht genannten Rahmenwerks und politischen Instrumentariums in unseren Staaten und Gebieten die Anfälligkeiten von Geldmarktfonds bewerten und angehen, wobei wir die Notwendigkeit anerkennen, Maßnahmen an die besonderen Gegebenheiten der Staaten und Gebiete anzupassen, und grenzüberschreitende Überlegungen berücksichtigen.

41. Wir begrüßen die Fortschritte, die im Rahmen des G20-Arbeitsplans für die Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen im Hinblick auf die Erreichung von im G20-Fahrplan für 2021 festgelegten Meilensteinen vermeldet wurden, und wir billigen die im FSB-Bericht dargelegten ehrgeizigen aber erreichbaren quantitativen globalen Zielsetzungen, die Herausforderungen in Bezug auf Kosten, Geschwindigkeit, Transparenz und Zugang bis 2027 anzugehen. Wir fordern die öffentlichen Stellen und den Privatsektor zur Zusammenarbeit auf, um die zur Erreichung dieser Ziele nötigen praktischen Verbesserungen herbeizuführen. Wir bekräftigen, dass so genannte globale Stablecoins nicht eingesetzt werden sollten, bevor nicht allen einschlägigen rechtlichen, regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch entsprechende Ausgestaltung und die
Erfüllung geltender Normen angemessen begegnet wurde. Wir ermuntern Staaten und Gebiete, Fortschritte bei der Umsetzung der hochrangigen FSB-Empfehlungen zu erzielen, und regen normsetzende Gremien an, ihre Bewertung hinsichtlich der Frage, ob angesichts der FSB-Empfehlungen Anpassungen an Standards oder Richtlinien vorgenommen werden müssen, abzuschließen. Wir ermutigen den Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen, das Innovationszentrum der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), den IWF und die Weltbank, die Analyse hinsichtlich der Rolle, die digitale Währungen der Zentralbanken bei der Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen spielen können, sowie hinsichtlich der allgemeinen Auswirkungen solcher Währungen auf das internationale Währungssystem weiter zu vertiefen. Wir danken Randal K. Quarles für seine Arbeit als FSB-Vorstand und begrüßen die Ernennung von Klaas Knot zu seinem Nachfolger.

42. Handel und Investitionen Wir bekräftigen die wichtige Rolle, die ein offenes, gerechtes, gleichberechtigtes, nachhaltiges, diskriminierungsfreies und inklusives regelgestütztes multilaterales Handelssystem bei der Wiederherstellung von Wachstum, Arbeitsplätzen und der industriellen Produktivität sowie der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung spielt, sowie unsere Verpflichtung, ein solches Handelssystem mit der WTO im Zentrum zu stärken. Unter Verweis auf die Riad-Initiative zur Zukunft der Welthandelsorganisation (WTO) (Riyadh Initiative on the Future of the World Trade Organization), bekennen wir uns nach wie vor dazu, aktiv und konstruktiv mit allen WTO-Mitgliedern zusammenzuarbeiten, um die notwendige Reform der WTO durchzuführen, wobei all ihre Funktionen verbessert werden, und wir betonen die Notwendigkeit, diese Verpflichtung durch einen inklusiven und transparenten Ansatz in die Praxis umzusetzen, was auch die Behandlung entwicklungspolitischer Fragen umfasst. Wir verpflichten uns zu einer erfolgreichen und produktiven 12. WTO-Ministerkonferenz (MC12), die eine wichtige Gelegenheit bietet, diese Reform voranzubringen und die Welthandelsorganisation neu zu beleben. Wir werden im Vorfeld der 12. Ministerkonferenz und darüber hinaus mit allen WTO-Mitgliedern darauf hinarbeiten, die Kapazität des multilateralen Handelssystems zu erhöhen, um durch eine vielgestaltige Reaktion unsere Vorsorgemaßnahmen und Widerstandsfähigkeit in Bezug auf Pandemien und Katastrophen zu verbessern, mit dem Ziel, bis zur 12. Ministerkonferenz ein Ergebnis zu Handel und Gesundheit zu erlangen, was auch beinhaltet, auf die Verbesserung eines schnellen, gleichberechtigten und weltweiten Zugangs zu Impfstoffen hinzuarbeiten. Wir unterstützen das Vorhaben, bis zur 12. WTO-Ministerkonferenz ein substanzielles WTO-Abkommen zu schädlichen Fischereisubventionen im Einklang mit Ziel 14.6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erzielen, und wir begrüßen die fortlaufende Arbeit im Bereich Landwirtschaft.

43. Wir erkennen an, wie wichtig stabile, berechenbare und transparente ordnungspolitische Rahmenbedingungen auf innerstaatlicher Ebene für den Handel im Dienstleistungs- und Investitionsbereich sind. Wir betonen die Bedeutung eines fairen Wettbewerbs und wir werden weiter daran arbeiten, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, um ein günstiges Umfeld für Handel und Investitionen zu fördern. Der Abbau von handelspolitischen Spannungen, die Beseitigung von Verzerrungen in allen Handels- und Investitionssektoren, die Bewältigung von Störungen der Lieferketten und die Förderung von Handels- und Investitionsbeziehungen, die von gegenseitigem Nutzen sind, werden von entscheidender Bedeutung für die Reaktion der Volkswirtschaften auf die COVID-19-Pandemie und ihre Erholung davon sein. Wir sind der Ansicht, dass sich handels- und umweltpolitische Strategien gegenseitig unterstützen und mit WTO-Regeln vereinbar sein sollten sowie im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zur optimalen Nutzung der Ressourcen der Erde beitragen sollten. Wir betonen, wie wichtig es ist, die Fähigkeit von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, in höherem Maße in die Weltwirtschaft eingebunden zu sein, zu stärken.

44. Infrastrukturinvestitionen Wir erkennen die entscheidende Rolle an, die Investitionen in eine hochwertige Infrastruktur in der Phase des Wiederaufschwungs spielen. Wir sind uns bewusst, dass widerstandsfähige, mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete, gut instand gehaltene und optimal verwaltete Systeme unabdingbar sind, um Infrastruktur-Vermögenswerte über ihre gesamte Lebensspanne zu erhalten, da sie Verluste und Störungen minimieren und die Bereitstellung sicherer, zuverlässiger und hochwertiger Infrastrukturdienstleistungen gewährleisten. Zu diesem Zweck billigen wir die G20-Agenda zur Instandhaltung von Infrastruktur (G20 Policy Agenda on Infrastructure Maintenance). Im Einklang mit dem G20-Arbeitsplan „Infrastruktur als Anlageklasse“ und aufbauend auf dem G20-Dialog mit Infrastruktur-Investoren werden wir, um privates Kapital zu mobilisieren, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Investoren flexibel fortsetzen. Wir betonen, wie wichtig es ist, den Wissensaustausch zwischen lokalen Behörden und nationalen Regierungen zu unterstützen, um eine integrativere Infrastruktur zu fördern. Wir werden die Arbeit im Zusammenhang mit den G20-Grundsätzen für Investitionen in eine hochwertige Infrastruktur weiterhin vorantreiben. Wir sind uns einig, das Mandat des Globalen Infrastruktur-Knotenpunkts bis Ende 2024 zu verlängern.

45. Produktivität Die Digitalisierung hat das Potenzial, die Produktivität anzukurbeln, den Wiederaufschwung zu stärken und zu einem breit angelegten gemeinsamen Wohlstand beizutragen. Wir billigen das G20-Menü politischer Optionen „Digitalisierung und Produktivitätsaufschwung“ (G20 Menu of Policy Options - Digital Transformation and Productivity Recovery), in dem politische Optionen dargelegt, bewährte Verfahren ausgetauscht, Integration gefördert und die zentrale Rolle internationaler Zusammenarbeit bei der Nutzung der durch die Digitalisierung geschaffenen Wachstumsmöglichkeiten beleuchtet wird. Auf der Grundlage dieses Menüs werden wir weiterhin über Maßnahmen beraten, die Produktivitätswachstum stützen, und dazu beitragen, dass eine gleichmäßige Nutzenverteilung innerhalb von Ländern und Sektoren sowie zwischen ihnen gewährleistet wird. Wir erkennen an, dass Rahmenwerke für eine gute Unternehmensführung und gut funktionierende Kapitalmärkte von Bedeutung für die Unterstützung des Wiederaufschwungs sind, und sehen der Überprüfung der G20-/OECD-Grundsätze der Unternehmensführung erwartungsvoll entgegen.

46. Digitalwirtschaft, Hochschulbildung und Forschung Wir erkennen an, dass Technologie und Innovationen den weltweiten Wiederaufschwung und eine nachhaltige Entwicklung maßgeblich voranbringen. Wir erkennen an, wie wichtig politische Strategien sind, um eine förderliche, alle Menschen einbeziehende, offene, gerechte und diskriminierungsfreie Digitalwirtschaft zu schaffen, in der die Anwendung neuer Technologien gefördert wird, Firmen und Unternehmer Erfolg haben können und Verbraucher geschützt und gestärkt werden, wobei gleichzeitig die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre, dem Datenschutz, den Rechten des geistigen Eigentums und der Sicherheit angegangen werden. Wir sind uns der Notwendigkeit bewusst, eine bessere Einbindung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in die Digitalwirtschaft zu fördern, und verpflichten uns daher, unsere Maßnahmen und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf den digitalen Wandel in den Bereichen Produktion, Arbeitsabläufe, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu verstärken, auch unter Nutzung konsensbasierter internationaler Standards und durch die Verbesserung von Verbraucherschutz sowie digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten. Wir begrüßen die Ergebnisse der „G20 Innovation League“ als einer Plattform, über die durch multilaterale Bemühungen Partnerschaften, Kooperationen, kreative Kollaborationen und private Investitionen in Technologien und Anwendungen zum Wohle der Menschheit angekurbelt werden können, wobei unterstrichen wird, wie durch handels- und digitalpolitische Maßnahmen zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in globalen Märkten beigetragen werden kann und die besonderen Herausforderungen, vor denen sie stehen, bewältigt werden können. Wir haben ferner begonnen, das Thema Anwendung von Distributed-Ledger-Technologien wie Blockchain-Netzwerke anzugehen, um Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine verbesserte Rückverfolgbarkeit zu schützen. Wir erkennen die wachsende Rolle an, die Informations- und Kommunikationstechnologien in unseren Gesellschaften spielen. In diesem Zusammenhang betonen wir die Notwendigkeit, den gestiegenen Herausforderungen im Bereich digitale Sicherheit, auch aufgrund von Ransomware und anderen Formen der Cyberkriminalität, zu begegnen. Vor diesem Hintergrund werden wir daran arbeiten, die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zu stärken, um unsere Informations- und Kommunikationstechnologien zu schützen, gemeinsame Schwachstellen und Bedrohungen anzugehen und Cyberkriminalität zu bekämpfen.

47. In vollem Bewusstsein der Vorteile, die aus der verantwortungsvollen Nutzung und Entwicklung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz (KI), die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, erwachsen, werden wir die Umsetzung der G20-Grundsätze zu Künstlicher Intelligenz (G20 AI Principles) vorantreiben, und zwar unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen und von Start-ups, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie Vielfalt und Integration anzuregen, und unter Berücksichtigung der Bedeutung internationaler Zusammenarbeit, um Forschung, Entwicklung und die Anwendung von KI zu fördern. Wir begrüßen die Beispielmaßnahmen der G20 zur Verbesserung der Annahme von KI durch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups (G20 Policy Examples on How to Enhance the Adoption of AI by MSMEs and Start-ups).

48. Wir würdigen die Bedeutung des vertrauensvollen freien Datenverkehrs sowie des grenzüberschreitenden Datenverkehrs. Wir bekräftigen die Rolle von Daten im Bereich Entwicklung. Wir werden weiterhin daran arbeiten, im Einklang mit den einschlägigen anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen Herausforderungen anzugehen, beispielsweise in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz, Sicherheit und Rechte des geistigen Eigentums. Wir werden ferner weiterhin ein gemeinsames Verständnis fördern und daran arbeiten, Gemeinsamkeiten, wechselseitige Ergänzungen und Schnittmengen zwischen bestehenden regulatorischen Ansätzen und Instrumenten zu ermitteln, die einen vertrauensvollen Datenverkehr ermöglichen, um künftige Interoperabilität zu fördern. In Anerkennung der Verantwortlichkeit von Anbietern digitaler Dienstleistungen werden wir 2022 darauf hinarbeiten, das Vertrauen in die digitale Umgebung zu stärken, indem wir die Sicherheit im Internet verbessern und Missbrauch, Hassrede, Gewalt und Terrorismus im Internet bekämpfen, wobei Menschenrechte und Grundfreiheiten gewahrt werden. Wir verpflichten uns nach wie vor dazu, die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, und würdigen die hochrangigen Grundsätze der G20 zum Schutz und zur Teilhabe von Kindern im digitalen Umfeld (G20 High Level Principles for Children Protection and Empowerment in the Digital Environment), die sich aus den OECD-Empfehlungen zu Kindern im digitalen Umfeld (OECD Recommendation on Children in the Digital Environment) ableiten, sowie andere einschlägige Instrumente, beispielsweise die Richtlinien der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zum Schutz von Kindern im Internet von 2020 (ITU 2020 Guidelines on Child Online Protection).

49. Finanzielle Teilhabe Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, die digitale finanzielle Teilhabe schwacher und benachteiligter Gruppen der Gesellschaft zu verbessern, was Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen einschließt, sowie die Arbeit der Globalen Partnerschaft für finanzielle Teilhabe (GPFI) voranzubringen und den G20-Aktionsplan für finanzielle Teilhabe von 2020 umzusetzen. Wir billigen das G20-Menü politischer Optionen für Finanzkompetenzen für den digitalen Bereich und für den Schutz von Verbrauchern sowie von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen im Finanzbereich („Verbesserung der digitalen finanziellen Teilhabe über die COVID-19-Krise hinaus“), mit dem Ziel, eine Richtschnur für politische Entscheidungsträger in ihren Bemühungen bereitzustellen, eine Grundlage für neue Strategien zur finanziellen Teilhabe in der Zeit nach der Pandemie zu schaffen. Wir begrüßen den Fortschrittsbericht 2021 der GPFI für die Staats- und Regierungschefs der G20 und die Aktualisierung von 2021 für die Staats- und Regierungschefs zu den Fortschritten hinsichtlich der G20-Ziele zu Überweisungen. Wir unterstützen die GPFI dabei, die Überwachung Nationaler Aktionspläne zu Überweisungen voranzubringen, auch bei der Sammlung von mehr granularen Daten, und regen nachdrücklich dazu an, Überweisungsströme weiter zu vereinfachen und die durchschnittlichen Kosten für Überweisungen zu reduzieren.

50. Datenlücken Die Verbesserung der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Daten, auch zu Umweltthemen, und die Nutzung der durch die Digitalisierung generierten großen Menge an Daten ist von entscheidender Bedeutung dafür, unsere Entscheidungen auf eine solidere Grundlage zu stellen. Wir nehmen die Arbeit, die der IWF bisher in enger Kooperation mit dem FSB und der interinstitutionellen Gruppe für Wirtschafts- und Finanzstatistik (Inter-Agency Group on Economic and Financial Statistics) hinsichtlich einer möglichen neuen Initiative der G20-Staaten zu Datenlücken geleistet hat, zur Kenntnis und sehen ihrer weiteren Entwicklung erwartungsvoll entgegen.

51. In Anerkennung der Bedeutung eines wirksamen Einsatzes digitaler Instrumente in den öffentlichen Verwaltungen werden wir auch in Zukunft flexible ordnungspolitische Rahmenbedingungen fördern, und wir werden digitale öffentliche Dienstleistungen anbieten, die auf den Menschen ausgerichtet, proaktiv, einfach zu nutzen und für alle Menschen zugänglich sind. Wir begrüßen die neue Schwerpunktsetzung auf sichere, miteinander kompatible und zuverlässige Lösungen zur digitalen Identifizierung, die für einen besseren Zugang zu Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Sektors sorgen können, wobei gleichzeitig die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten gefördert wird. Wir werden die Arbeit zur Entwicklung von Tools zur digitalen Identifizierung, die auch in Notfallszenarien eingesetzt werden können, fortführen.

52. In Anerkennung der Tatsache, dass nachhaltige Investitionen in eine hochwertige digitale Infrastruktur in hohem Maße zur Reduzierung der digitalen Kluft beitragen können, werden wir den universellen und erschwinglichen Zugang zu Konnektivität für alle Menschen bis 2025 fördern. In Anerkennung der Tatsache, dass eine universelle, sichere, erschwingliche, fortschrittliche und gut funktionierende digitale Infrastruktur eine wichtige Triebkraft für den wirtschaftlichen Aufschwung ist, billigen wir die G20-Richtlinien für die Finanzierung und Förderung hochwertiger Breitbandanschlüsse für eine digitale Welt (G20 Guidelines for Financing and Fostering High-Quality Broadband Connectivity for a Digital World), die mit Unterstützung der OECD erarbeitet wurden.

53. Wir werden unsere Bemühungen verstärken, um sicherzustellen, dass unsere Forschungseinrichtungen und Arbeitskräfte in der Lage sind, ihre Fähigkeiten an die sich rasch weiterentwickelnde digitale Umgebung anzupassen und Innovationspotenzial und die Möglichkeiten digitaler Instrumente auszuschöpfen, wobei gleichzeitig gemeinsame ethische Grundsätze und Werte gewahrt werden. Wir werden ferner gemeinsame digitale Infrastrukturen nutzen, um die Forschungszusammenarbeit, offene Wissenschaft und Hochschulbildung zu fördern. In der festen Überzeugung, dass wissenschaftlicher Fortschritt von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Milliarden Menschen auf der ganzen Welt und die wirksame Bewältigung globaler Herausforderungen ist, werden wir ferner auch in Zukunft sicherstellen, dass wissenschaftliche Forschung, auch im Bereich digitaler Technologien, in einer verantwortungsvollen, sicheren, transparenten, gleichberechtigten, inklusiven und geschützten Weise stattfindet, wobei die Risiken, die sich aus modernsten Technologien ergeben, berücksichtigt werden.

54. Wir begrüßen die Umwandlung der Taskforce Digitalwirtschaft in eine Arbeitsgruppe und laden unsere Digitalminister ein, ihre Beratungen zur Digitalwirtschaft gegebenenfalls voranzutreiben.

55. Tourismus Aufbauend auf der 2020 geleisteten Arbeit werden wir weiterhin eine schnelle, widerstandsfähige, integrative und nachhaltige Erholung der Tourismusbranche unterstützen, die zu den von der Pandemie am stärksten betroffenen Wirtschaftszweigen zählt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Entwicklungsländer und Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen gelegt wird. Wir billigen die Richtlinien der G20 von Rom über die Zukunft des Tourismus (G20 Rome Guidelines for the Future of Tourism) und verpflichten uns, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ziele zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf sichere Mobilität und nahtloses Reisen sowie Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Zur Unterstützung des Tourismus werden wir Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Bereichen Kreativwirtschaft und Innovation ausloten. Zu diesem Zweck beauftragen wir unsere Tourismusminister, ihre Zusammenarbeit mit der OECD, der Weltorganisation für Tourismus (UNWTO) und anderen einschlägigen internationalen Organisationen fortzusetzen.

56. Kultur Eingedenk des Werts, der Kultur innewohnt, betonen wir die Rolle von Kultur sowie von Kulturschaffenden und Kreativen als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung und bei der Förderung der Widerstandsfähigkeit und der Erholung unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften, wobei wir die Bedeutung internationaler Bemühungen zur Bewahrung und Förderung von Kultur mit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) in ihrem Zentrum, sowie die Notwendigkeit betonen, Arbeitskräfte, auch im Kulturbereich, zu unterstützen, unter anderem durch einen erleichterten Zugang zu Beschäftigung, sozialer Sicherung, Digitalisierung und unternehmensfördernden Maßnahmen. Wir betonen, wie wichtig es ist, Bedrohungen für unersetzbare kulturelle Ressourcen anzugehen sowie beschädigtes, illegal gehandeltes oder durch Konflikte und Naturkatastrophen gefährdetes Kulturerbe zur schützen und zu erhalten, und erinnern an die Ziele von Resolution 2347 des VN-Sicherheitsrats. Wir beauftragen unsere einschlägigen Institutionen, die kulturelle Zusammenarbeit der G20 im Bereich Kultur weiter fortzuführen.

57. Bekämpfung der Korruption In Erneuerung unserer Verpflichtung, Korruption im öffentlichen und privaten Sektor keinesfalls zu tolerieren und gemeinsame Ziele bei der weltweiten Bekämpfung der Korruption zu erreichen, beschließen wir unseren Aktionsplan 2022-2024 zur Korruptionsbekämpfung. Wir werden unsere Zusammenarbeit mit anderen Interessenträgern wie der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, den Medien und dem Privatsektor weiter stärken und ihre wichtige Rolle sowie aktive Teilnahme in diesem Bereich weiterhin fördern. Wir sind entschlossen, jegliche neuen und raffinierten Formen der Korruption zu bekämpfen. Wir billigen die hochrangigen G20-Grundsätze zu Korruption in Bezug auf organisierte Kriminalität, zur Bekämpfung der Korruption im Sport und zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in Notlagen (G20 High-Level Principles on Corruption related to Organized Crime, on Tackling Corruption in Sport, and on Preventing and Combating Corruption in Emergencies), und wir nehmen den Rechenschaftsbericht zur Korruptionsbekämpfung der G20 (G20 Anti-corruption Accountability Report) an. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften kein Zufluchtsort für Korruptionsstraftäter und ihre Vermögenswerte zu sein, und grenzüberschreitende Korruption zu bekämpfen. Wir werden ferner den zuständigen Behörden angemessene, korrekte und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen, indem wir rechtlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um auf internationaler und innerstaatlicher Ebene die Transparenz in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen, Rechtskonstrukten und Immobilien, insbesondere hinsichtlich grenzüberschreitender Finanzströme, zu erhöhen, und zwar im Einklang mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung.

58. Wir bekennen uns unverändert zur Förderung einer Kultur der Integrität in der Privatwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf ihre Beziehungen mit dem öffentlichen Sektor. Im Rahmen unserer gemeinsamen Bemühungen, Korruption besser zu messen, begrüßen wir den Leitfaden für bewährte Verfahren zur Messung von Korruption (Compendium of Good Practices on Measurement of Corruption). Wir werden gewährleisten, dass die G20-Staaten ihre Regelungen und Rechtsvorschriften an die einschlägige Verpflichtung zur Bestrafung von Bestechung, einschließlich Bestechung ausländischer Amtsträger, anpassen, und werden unsere Bemühungen verstärken, Bestechungsfälle im In- und Ausland wirksam zu verhüten, aufzudecken, zu untersuchen, zu verfolgen
und mit Strafen zu belegen. Wir werden für den Zeitraum des Aktionsplans konkrete Bemühungen an den Tag legen und Informationen bezüglich unserer Maßnahmen austauschen, mit denen im Einklang mit Artikel 16 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe gestellt und die entsprechenden Rechtsvorschriften durchgesetzt werden sollen; dabei verfolgen wir das Ziel, dass möglichst alle G20-Staaten dem Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger beitreten. Wir begrüßen die vom Globalen operativen Netzwerk von Strafverfolgungsbehörden im Bereich Korruptionsbekämpfung (Global Operational Network of Anti-Corruption Law Enforcement Authorities – GlobE Network) erzielten Fortschritte als Mittel zur weiteren Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung.

59. Wir bekräftigen unsere uneingeschränkte Unterstützung für die Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung (FATF) und das Globale Netzwerk und erkennen an, dass eine wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Proliferation unabdingbar ist, um Vertrauen in die Finanzmärkte aufzubauen, eine nachhaltige Erholung zu gewährleisten und die Integrität des internationalen Finanzsystems zu schützen. Wir betonen die Bedeutung des risikobasierten Ansatzes der FATF-Empfehlungen mit dem Ziel, rechtmäßige grenzüberschreitende Zahlungen zu gewährleisten und finanzielle Teilhabe zu fördern. Wir bestätigen unsere Unterstützung für eine Stärkung der FATF-Empfehlungen, um die Transparenz im Hinblick auf wirtschaftlich Berechtigte zu verbessern, und rufen die Länder auf, Geldwäsche bei illegalen Erträgen aus Umweltkriminalität zu bekämpfen, insbesondere durch das Ergreifen von Maßnahmen auf Grundlage der Erkenntnisse des FATF-Berichts. Wir bestätigen die von den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren eingegangenen Verpflichtungen, die darauf abzielen, die Arbeit der FATF-ähnlichen regionalen Gremien aufrechtzuerhalten und zu stärken.

60. Wir blicken voraus auf die Olympischen Winterspiele und die Paralympischen Winterspiele 2022 in Peking, die Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt Gelegenheit bieten, gegeneinander anzutreten und ein Symbol der Widerstandskraft der Menschheit sind.

61. Wir danken den internationalen Organisationen und den Engagement Groups der G20 für ihre wertvollen Beiträge und strategischen Empfehlungen. Wir danken Italien für seinen Vorsitz, für die erfolgreiche Ausrichtung des Welt-Gesundheitsgipfels gemeinsam mit der Europäischen Kommission und des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs in Rom sowie für seinen Beitrag zum G20‑Prozess und sehen unseren Treffen 2022 in Indonesien, 2023 in Indien und 2024 in Brasilien erwartungsvoll entgegen.