1. Am 12. März dieses Jahres verkündete die Regierungschefin Großbritanniens, Theresa May, bei Anhörungen im Repräsentantenhaus, dass die Russische Föderation „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Verantwortung für die Vergiftung des ehemaligen GRU-Obersts, Doppelagenten Sergej Skripal und seiner Tochter Julia Skripal durch das Nervengift A-234 nach britischer Klassifikation am 4. März dieses Jahres in Salisbury trägt.
Großbritannien stellte öffentlich die Frage nach der „Verhehlung“ eines Teils des chemischen Arsenals durch Russland und seine „Nutzung“. Es handelte sich bei ihnen um die „Verletzungen“ der Verpflichtungen zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWK) durch Russland – einem der effektivsten multilateralen Verträge im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung, der von Russland aus der Taufe gehoben wurde.
Damit äußerte sich Großbritannien nicht nur gegen Russland, sondern auch gegen die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und die ganze riesige Arbeit, die in ihren Rahmen gemacht wurde, darunter unter Teilnahme Großbritanniens selbst, in den letzten zwei Jahrzehnten.
Gemäß den Forderungen des Artikels III der Chemiewaffenkonvention stellte die Russische Föderation eine vollständige Erklärung über ihre Chemiewaffenvorräte bereit. Diese Angaben wurden eingehend geprüft und durch Inspektionsgruppen des Technischen Sekretariats der OPCW bestätigt. Die Tatsache der vollständigen Vernichtung des russischen chemischen Arsenals wurde durch eine beauftragte internationale Struktur bestätigt – OPCW.
2. Angesichts der Ernsthaftigkeit der gemachten Vorwürfe gegen unser Land schickte die Botschaft Russlands in London am 12. März dieses Jahres eine Note an das Außenministerium Großbritanniens mit der Bitte, Zugang zu den Angaben der Untersuchung bereitzustellen, darunter zu den Proben des chemischen Stoffs, auf den sich die britische Ermittlung beruft, damit sie von Spezialisten im Rahmen einer gemeinsamen Untersuchung analysiert werden können.
Damit schlugen wir vor, im Rahmen des Punktes 2 des Artikels IX der Chemiewaffenkonvention vorzugehen. Darin wird den Mitgliedsstaaten der Konvention vorgeschlagen, via Informationsaustausch und Konsultationen auf bilateraler Ebene jede Frage zu regeln, die Zweifel hinsichtlich der Einhaltung dieses internationalen Vertrags auslösen könnte. Auf Grundlage der Punkte dieses Artikels wäre Russland bereit, auf das Ersuchen Großbritanniens innerhalb von 10 Tagen zu antworten.
Leider verzichtete die britische Seite auf diese Variante der Handlungen und statt sich auf existierende Völkerrechtsnormen zu stützen, auf eine nicht saubere Politisierung der Frage einging.
3. Großbritanniens Regierungschefin Theresa May schlug vor, am 14. März dieses Jahres eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrats zur Besprechung dieses Problems einzuberufen. Beim Voraussehen eines schmutzigen Spiels seitens Londons, beharrte Russland darauf, dass die Sitzung des Sicherheitsrats offen ist.
Es ist nicht klar, was die britische Seite anstrebte, indem sie dieses Thema zur Erörterung durch den UN-Sicherheitsrat vorlegte. Dieses Thema gehört nicht zum Mandat des UN-Sicherheitsrats. Offensichtlich ist, jede Diskussionen zu diesem Thema vor dem Erhalt eines Befundes der OPCW mit der Bewertung des Vorfalls in Salisbury (wichtig ist zu wissen, ob tatsächlich Nervengiftstoff eingesetzt wurde; wenn ja, wie wurde dann die mögliche Herkunft der Chemikalien bestimmt; welche Handlungen und auf welcher Grundlage wurden gegenüber Betroffenen unternommen u.a.) einfach sinnlos sind.
4. Die Regierungschefin Großbritanniens, Theresa May, schickte jedoch am 14. März dieses Jahres, anscheinend als sie sich etwas besonnen hat, ein Schreiben an den Generaldirektor des Technischen Sekretariats der OPCW, Ahmet Üzümcü, (verbreitet am 15. März unter allen Mitgliedsstaaten des Exekutivrats der OPCW) mit dem Vorschlag an das Technische Sekretariat der OPCW, eine „unabhängige Analyse der Ergebnisse der britischen Untersuchung“ des Vorfalls in Salisbury durchzuführen.
Wie es aus der Pressemitteilung des britischen Außenministeriums vom 18. März dieses Jahres folgt, lud der ständige Vertreter Großbritanniens bei der OPCW als Ergänzung des Schreibens von Theresa May Experten des Technischen Sekretariats der OPCW in Großbritannien ein, um eine unabhängige Analyse der Schlüsse zu machen, die vom britischen Labor in Porton Down bezüglich des Vorfalls in Salisbury gemacht wurden. Am 19. März dieses Jahres trafen OPCW-Spezialisten in Großbritannien ein.
Russland erwartet von der OPCW eine offizielle detaillierte Darlegung des ganzen Geschehens zum „Skripal-Fall“. Wir gehen davon aus, dass das Technische Sekretariat der OPCW eine vollwertige unabhängige Untersuchung mit der Einhaltung aller entsprechenden Bestimmungen der Chemiewaffenkonvention durchführen wird.
5. Russland hat immer mehr Fragen – sowohl rechtliche als auch praktische. Wir sind entschlossen, sie mithilfe der OPCW zu klären.
Russland erklärt, dass es keine Chemiewaffen gegen Großbritannien einsetzte. Unseres Erachtens sollte der „Angriff“ gegen Herrn und Frau Skripal mit toxischen Chemikalien als Terroranschlag betrachtet werden. Da bei diesem Zwischenfall die russische Staatsbürgerin Julia Skripal zu Schaden gekommen ist, schlagen wir vor, mit der britischen Seite im Sinne des Artikels IX des Übereinkommens über das Verbot von Chemiewaffen zusammenzuwirken.
Wir wollen folgende Aspekte klären:
Wo, wer und wie nahm die Proben bei Sergej und Julia Skripal? Wie wurde das alles registriert? Wer kann die Echtheit dieser Informationen zertifizieren? Wurden dabei alle Anforderungen der OPCW bezüglich der Reihenfolge der Handlungen bei der Sammlung von Beweisen („chain of custody“) eingehalten?
Mit welchen Methoden (Spektralanalyse usw.) konnte die britische Seite binnen einer so kurzen Zeit den Typ des angeblich angewandten chemischen Stoffs (im Westen gebrauchter Code: „Novichok“) feststellen? Soweit wir verstehen, müsste man dafür ein Standardmuster eines solchen Stoffs haben.
Wie korreliert diese Voreiligkeit mit den offiziellen Erklärungen von Scotland Yard, dass für entsprechende Schlussfolgerungen „Wochen oder sogar Monate Arbeit nötig wären“?
Aufgrund welcher Angaben bzw. Merkmale wurde so schnell beschlossen, Herrn und Frau Skripal sowie dem britischen Polizisten Gegengifte einzuführen? Ob diese voreilige Maßnahme nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustands geführt hat?
Welche Gegengifte wurden eingeführt? Aufgrund welcher Analysen wurde beschlossen, ausgerechnet diese Stoffe einzusetzen?
Wie lässt sich die verlangsamte Wirkung des nervenschädigenden Stoffs erklären, wenn man bedenkt, dass er normalerweise sofort wirkt? Es wird behauptet, die Opfer wären in einer Pizzeria (laut anderen Angaben im Auto, am Flughafen, in der Wohnung usw.) vergiftet worden. Was ist in Wirklichkeit passiert? Wie konnte es passieren, dass sie eine unbestimmte Zeit später auf einer Bank draußen auf der Straße aufgefunden wurden?
Es müsste erläutert werden, warum ausgerechnet Russland im Kontext des „Falls Skripal“ absolut unbegründet beschuldigt wurde, während Forschungsarbeiten unter dem Codenamen „Novichok“ in Großbritannien, den USA, Schweden und Tschechien geführt worden waren? Informationen über die Ergebnisse der in diesen Ländern geführten Forschungen zwecks Entwicklung von neuen Giftstoffen dieses Typs lassen sich in mehr als 200 offenen Quellen in den Nato-Ländern finden.
6. Selbst aus rein humanitärer Sicht ist Londons Vorgehen einfach barbarisch: Am 4. März wurde auf dem Territorium Großbritanniens (laut der Version der britischen Behörden selbst) die russische Staatsbürgerin Julia Skripal unter Anwendung von Giftstoffen angegriffen.
Die Russische Föderation verlangt ausführliche Informationen über den Verlauf der Ermittlungen des Zwischenfalls in Salisbury in Bezug auf die russische Staatsbürgerin (die entsprechende Note der russischen Botschaft in London wurde am 12. März eingereicht).
Großbritannien verletzt die einfachsten Regeln der zwischenstaatlichen Kommunikation und verweigert immer noch offiziellen Vertretern Russlands den konsularischen Zugang zu Frau Julia Skripal, den sie im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 bekommen sollten, ohne jegliche Gründe dafür zu nennen. Wir können schon seit mehr als zwei Wochen nicht genau feststellen, was mit unserer Staatsbürgerin passiert ist und in welchem Zustand sie sich de facto befindet.
Die Hauptverwaltung für die Ermittlung von besonders wichtigen Fällen beim russischen Ermittlungskomitee hat am 16. März ein Strafverfahren wegen des vorsätzlichen Mordversuchs an der russischen Staatsbürgerin Julia Skripal eingeleitet, der auf einem allgemein gefährlichen Wege auf dem Territorium Großbritanniens unternommen worden war.
Die Ermittlung wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen der russischen Gesetze und mit den Völkerrechtsnormen erfolgen. Die Ermittlung wird hochqualifizierte Experten heranziehen.
Unsere Untersuchungsrichter sind zum Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden Großbritanniens bereit. Wir rechnen mit der Kooperationsbereitschaft der britischen Seite.
7. Im UN-Sicherheitsrat, in der OPCW und allen anderen internationalen Organisationen plädiert die Russische Föderation konsequent und aufdringlich dafür, dass alle Verbrechen unter Anwendung von Giftstoffen gründlich, allseitig und hochprofessionell ermittelt werden, so dass die Schuldigen zur Verantwortung herangezogen werden.
Wir sind bereit, mit Großbritannien im bilateralen Format sowie im Rahmen der OPCW und anderer internationaler Dokumente allumfassend und offen zusammenzuwirken, um jegliche Besorgnisse vom Tisch zu räumen, und dabei in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu handeln.
Als verantwortungsvolles Mitglied der Weltgemeinschaft und als ehrlicher Teilnehmer des Chemiewaffenübereinkommens wird Russland nie die Sprache von Ultimaten verwenden und inoffizielle mündliche Fragen beantworten.
Das Vorgehen der westlichen Länder im Kontext des von ihnen inszenierten „Falls Skripal“ widerspricht nicht nur den Völkerrechtsnormen und den allgemein anerkannten Normen der zwischenstaatlichen Beziehungen, sondern auch der gesunden Vernunft. Wir registrieren das alles ausführlich, und mit der Zeit werden die Schuldigen dafür unvermeidlich bestraft.
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