Wir sind zutiefst von der Entscheidung des Präsidenten der USA, Donald Trump; enttäuscht, sich einseitig von der Erfüllung der Pflichten hinsichtlich des Gemeinsamen allumfassenden Aktionsplans (GAAP) zum iranischen Nuklearprogramm zu distanzieren und die nationalen US-amerikanischen Sanktionen hinsichtlich des Irans wiederaufzunehmen.
Der GAAP ist eine überaus wichtige multilaterale Vereinbarung, die durch die Resolution des UN-Sicherheitsrates 2231 (2015) gebilligt wurde. Der Aktionsplan gehört nicht nur den USA, sondern ist ein Gut der ganzen internationalen Staatengemeinschaft, die mehrfach das Interesse an dessen Bewahrung und eine langfristige stabile Umsetzung im Interesse einer Festigung des internationalen und regionalen Friedens und der Sicherheit, aber auch des Regimes der nuklearen Nichtweiterverbreitung bekräftigt hat.
Wir sind darüber äußerst beunruhigt, dass die USA ein weiteres Mal wider der Meinung der Mehrheit der Staaten und ausschließlich für die eigenen engstirnigen und konjunkturellen Interessen agieren, wobei sie die Normen des Völkerrechts grob verletzen.
Es gibt keinerlei Gründe für eine Untergrabung des GAAP und kann es auch nicht geben. Der Aktionsplan hat seine vollkommene Wirksamkeit bewiesen. Er wird effektiv mit allen für ihn gestellten Aufgaben fertig.
Der Iran hält sich strikt an die übernommenen Pflichten, was regelmäßig seitens der IAEA bestätigt wird. Wir unterstützen und begrüßen dies mit allen Mitteln.
Zum tiefsten Bedauern untergraben die Handlungen Washingtons das internationale Vertrauen gegenüber der IAEA, die im Verlauf der Umsetzung des GAAP ständig ihre hohe Professionalität bewiesen hat.
Die am 8. Mai verkündeten Entscheidungen sind eine neue Bestätigung der Vertragsunfähigkeit Washingtons. Sie demonstrieren gleichfalls, dass die US-amerikanischen Forderungen bezüglich der absolut legitimen nuklearen Tätigkeit des Irans lediglich ein Deckmantel sind, um mit dem Iran politische Rechnungen zu begleichen.
Die von Washington verkündete Position ist eine signifikante Verletzung des GAAP. Die gemeinsame Kommission der Teilnehmer des GAAP muss operativ und auf sorgfältigste Art und Weise diese Situation im Rahmen der festgelegten Prozeduren prüfen und qualifizieren.
Russland ist für ein weiteres Zusammenwirken mit den übrigen Teilnehmern des GAAP bereit entwickelt weiter aktiv die bilaterale Zusammenarbeit und den politischen Dialog mit der Islamischen Republik Iran.
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