Die islamische Republik Iran hat am 16. Juli 2018 eine Beschwerde gegen die Vereinigten Staaten von Amerika vor dem internationalen Gerichtshof eingelegt.
Dieses Gericht ist das interne Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, das die Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden kann.
Teheran ist der Auffassung, dass die von Washington gegen Iran genommenen Sanktionen nach dem Austritt aus dem 5 + 1 Abkommen (JCPoA) gegen die Artikel IV 1), VII 1), VIII 1), VIII 2), IX (2), und X 1) des bilateralen Vertrages über Freundschaft, Wirtschaftsbeziehungen und konsularische Rechte vom 15. August 1955 verstoßen.
– Einführender Instanzen-Antrag (Pdf)
– Anfrage für die Indikation der vorläufigen Maßnahmen (Pdf)
– Vertrag von 1955 (Pdf)
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