Auch fünf Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.
Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt und ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar, mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die territoriale Integrität, Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.
Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Die Europäische Union appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen.
Russlands Verstöße gegen das Völkerrecht haben zu einer gefährlichen Anspannung der Lage im Asowschen Meer und in der Straße von Kertsch geführt. Die ungerechtfertigte Anwendung von Gewalt gegen die Ukraine durch Russland am 25. November 2018 macht erneut deutlich, wie die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim die Stabilität in der Region beeinträchtigt.
Die EU bekräftigt ihre Aufforderung an Russland, alle rechtswidrig festgesetzten ukrainischen Besatzungsmitglieder, Schiffe und Ausrüstungsgegenstände bedingungslos und unverzüglich freizugeben. Bis dahin sollte Russland ihr Recht auf einen Rechtsbeistand und auf Zugang durch Vertreter der konsularischen Behörden achten und verletzten Besatzungsmitgliedern angemessene medizinische Behandlung zukommen lassen.
Die Europäische Union verurteilt den Bau der Kertsch-Brücke, der ohne Zustimmung der Ukraine erfolgt ist und eine weitere Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine darstellt. Die EU erwartet von Russland, dass es im Einklang mit dem Völkerrecht eine ungehinderte und freie Durchfahrt aller Schiffe durch die Straße von Kertsch vom und zum Asowschen Meer gewährt. Die rechtswidrigen Beschränkungen der Durchfahrt haben negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die ukrainischen Häfen im Asowschen Meer und in der gesamten Region.
Die Europäische Union erkennt die durch die Russische Föderation auf der Halbinsel Krim durchgeführten Wahlen nicht an und wird dies auch künftig nicht tun. Die zunehmende Militarisierung der Halbinsel wirkt sich weiterhin negativ auf die Sicherheitslage im Schwarzmeerraum aus. Unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht wurden den Bewohnern der Krim die russische Staatsbürgerschaft und die Einberufung in die Streitkräfte der Russischen Föderation aufgezwungen.
Seit der rechtswidrigen Annexion durch die Russische Föderation hat sich die Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim beträchtlich verschlechtert. Die Grundfreiheiten ihrer Bewohner wie Meinungs-, Religions- bzw. Glaubens- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, sich friedlich mit anderen zu versammeln, werden systematisch beschnitten. Im Einklang mit der Resolution 73/263 der VN-Generalversammlung vom 22. Dezember 2018 ist es von entscheidender Bedeutung, dass regionale und internationale Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte sowie nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen ungehinderten Zugang zur Krim und zu Sewastopol haben.
Die Rechte der Krimtataren wurden durch die Schließung krimtatarischer Medienunternehmen, das Verbot der Tätigkeiten des Medschlis, ihrer Selbstverwaltungskörperschaft, sowie die Verfolgung ihrer Führungsspitzen und einzelner Mitglieder ihrer Gemeinschaft schwer verletzt. Die EU erwartet von Russland, dass es diese Entscheidungen rückgängig macht und den Druck auf die krimtatarische Gemeinschaft beendet. Krimtataren, Ukrainern und allen ethnischen und religiösen Gemeinschaften auf der Halbinsel muss die Möglichkeit gewährt werden, ihre Kultur, ihr kulturelles Erbe, ihre Traditionen, Bildung und Identität zu erhalten und zu pflegen. Russland muss außerdem Maßnahmen einleiten, um die ökologische Situation zu verbessern, die sich seit der rechtswidrigen Annexion erheblich verschlechtert hat.
Die EU wiederholt ihre Forderung nach der unverzüglichen Freilassung von Oleh Sentsov, Edem Bekirov, Oleksandr Kolchenko, Mykola Semena, Volodymyr Balukh, Emir-Usein Kuku und all denjenigen, die unter Missachtung des Völkerrechts auf der Halbinsel Krim festgenommen und verurteilt wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Rechtsanwälte sollten ihrer Arbeit unabhängig und ohne ungebührliche Einmischung und Einschüchterung nachgehen können.
Die EU fordert die uneingeschränkte Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen auf der Halbinsel. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen, Gewalt, politisch motivierte Verfolgung, Diskriminierung und Bedrängung sollten gründlich untersucht werden. Der uneingeschränkte, freie und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsakteure zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die EU verweist auf die Resolution 73/263 der VN-Generalversammlung vom 22. Dezember 2018 und fordert ihre uneingeschränkte Umsetzung, einschließlich der Verpflichtungen der Russischen Föderation im Rahmen des geltenden humanitären Völkerrechts.
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