Ziemlich symptomatisch in der Geschichte um eine angebliche „Vergiftung“ von Alexej Nawalny, um die im Westen aktiv spekuliert wird, erscheint eine erstaunliche chronologische Ereignisfolge.
Am 20. August fühlte sich Alexej Nawalny plötzlich schlecht, er brauchte medizinische Nothilfe. Dank hochprofessionellen Handlungen der Besatzungsmitglieder des russischen Linienflugzeugs, das aus Tomsk nach Moskau unterwegs war, die eine Notlandung zur Rettung eines Passagiers durchführten, sowie dem Personal der Ambulanz, die den Patienten in kürzester Zeit ins Krankenhaus Nr. 1 in Omsk bringen konnten, erwies sich das Leben des russischen Bloggers außer Gefahr. Innerhalb von fast zwei Tagen wurde intensive Therapie für den Patienten angewendet, weshalb seine Beförderung nach Deutschland zur weiteren Behandlung möglich wurde. Diese tadellose Koordiniertheit der Handlungen wurde trotz der Berichte über „Verminung“ des Flughafens Omsk, die von einem Server kamen, der sich nach einem merkwürdigen Zufall in der Bundesrepublik Deutschland befindet, gewährleistet. Übrigens scheint nicht weniger merkwürdig auch eine unerklärliche Informiertheit über falsche Verminung seitens Alexej Nawalny, sobald er in Bewusstsein wurde, obwohl russische zuständige Organe diese Informationen zu diesem Zeitpunkt offiziell nicht veröffentlicht haben. Angesichts der Anfrage der Familienmitglieder Alexej Nawalnys wurde eine entsprechende Genehmigung erteilt – obwohl gegen den Blogger ein Strafverfahren eingeleitet wurde (mit einem Ausreiseverbot). Nach einigen Stunden intensiver Konsultationen der russischen und deutschen Mediziner, Vorbereitung eines Flugzeugs und Erholung der Besatzungsmitglieder des Sonderflugs wurde Alexej Nawalny am 22. August nach Deutschland befördert.
Während sich der Blogger im Krankenhaus auf unserem Territorium befand, gewann im Westen eine hysterische antirussische Kampagne an Anlauf. Es waren Forderungen zu hören, unverzüglich zu erklären, was mit Alexej Nawalny während seiner eigenartigen Reise durch die Städte Sibiriens in Begleitung einer Drehgruppe passierte. Gleich nach der Ankunft in Berlin rückten sofort die Spezialisten des Charité-Krankenhauses in den Fokus der Aufmerksamkeit, wo der Patient laut Angaben von Augenzeugen in Begleitung von 14 Fahrzeugen, wie sich später herausstellte, als „Gast“ der Bundeskanzlerin eingeliefert wurde. Nach nur zwei Tagen – am 24. August – wurde ein Statement der Klinik Charite veröffentlicht, wo bereits von der angeblichen „Vergiftung“ von Alexej Nawalny durch eine Substanz aus der Wirkstoffgruppe der Cholinesterase-Hemmer die Rede war. Unmittelbar danach folgte der Aufruf der Bundeskanzlerin Angela Merkel und des Bundesaußenministers Heiko Maas, die Verantwortlichen festzustellen und zu bestrafen. Von der deutschen Führung wurden selbst keine gewöhnlichen medizinischen Indikationen zum Geschehenen erörtert. Nach weiteren zwei Tagen – am 26. August – erklärte das US-Handelsministerium im Einklang mit seinen deutschen Nato-Verbündeten über die Einführung der Sanktionen gegen eine Reihe von russischen Wissenschafts- und Forschungsinstituten wegen der „Entwicklung der chemischen und biologischen Waffen“. Solches operative und kategorische Handeln sehen zumindest merkwürdig aus. Das bringt zum Gedanken, dass alles auf einer zwischenstaatlichen Ebene bereits geplant und abgestimmt worden war, noch bevor Alexej Nawalny aus Omsk nach Berlin gebracht wurde.
Aus der Charité wurden Bioproben von Alexej Nawalny ebenso umgehend dem militärchemischen Speziallabor der Bundeswehr übergeben, das bereits am 2. September über die „Vergiftung“ des Berliner Patienten durch einen „Kampfstoff der Nowitschok-Gruppe“ verkündete. Es ist verwunderlich, dass die deutschen militärischen Chemie-Spezialisten, die zuvor behauptet hatten, dass sie sogar keine Vorstellung von der Struktur der berüchtigten Nowitschok-Stoffe haben, statt mindestens zwei Wochen, die für solche Analyse bezüglich des Vorhandenseins der Elemente diesen Typs durch gut vorbereitete Spezialisten erforderlich sind, nur neun Tage brauchten, um die Präsenz ihrer Spuren in den Proben Alexej Nawalnys brauchten. Damit wurde wohl in Deutschland im Rahmen eines politischen Auftrags eine chemisch-technologische Revolution im Bereich einer ziemlich nicht einfachen binären Synthese chemischer Stoffe durchgeführt. Bereits am nächsten Tag – 3. September – folgten Erklärungen des Außenministers der Bundesrepublik Deutschland, Heiko Maas, über einen „Angriff mit einem chemischen Nervenkampfstoff“ und der EU – mit „Verurteilung des Angriffs auf Alexej Nawalny“ und Drohung der Sanktionen. Danach folgte aus einer Reihe von europäischen Ländern eine Welle solcher unbegründeten Erklärungen. Es wurden dort auf der offiziellen Ebene sogar keine anderen, glaubwürdigeren Varianten des Geschehenen erörtert.
Ziemlich anschaulich ist auch, dass gleich nach der Bundesrepublik Deutschland „bahnbrechende“ Errungenschaften im Bereich Kampfchemie von Frankreich und Schweden gezeigt wurden, deren militärische Labore am 4. September mit der Untersuchung der ihnen von deutschen Kollegen übergebenen Proben begannen. Dazu brauchten sie nicht mehr als zehn Tage, bereits am 14. September wurde über das Ergebnis der Untersuchungen berichtet, das dem Ergebnis der deutschen Militärchemiker ähnlich war. Dabei beteuerten die Einen und die Anderen noch vor einem bzw. zwei Jahren öffentlich, dass sie nicht über eine für die Synthese der Nowitschok-Stoffe notwendige Expertise verfügen.
Solche Synchronisierung der Handlungen und blitzschnelle kategorische Beschlüsse, selbst ohne geringsten Versuch, das Geschehene zu klären, sind einfach erstaunlich. Sie können nur eines bedeuten – die Gesundheit des russischen Bloggers ist im Grunde genommen zweitrangig. Vorrangig ist für den Westen, einen weiteren Anlass zur Fortsetzung der antirussischen Aktionen zu finden.
Inzwischen versuchte die Generalstaatsanwaltschaft Russlands in dieser ganzen Zeit einen Kontakt mit den deutschen Kollegen aufzunehmen, da aus der Bundesrepublik Deutschland über Medien Informationen über eine „absichtliche Vergiftung“ von Alexej Nawalny kamen. Das erste entsprechende Ersuchen im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen 1959 wurde an Deutschland am 27. August gerichtet. Es dauerte neun Tage, damit die deutschen Behörden sie an die Staatsanwaltschaft Berlins übergaben, und der Erhalt wurde erst am 11. September bestätigt, also mehr als zwei Woche nach unserem Ersuchen.
Am 14. September richtete die Staatsanwaltschaft Russlands das zweite Ersuchen mit der Bitte, Informationen über die Methoden der Behandlung Alexej Nawalnys sowie den Zugang der Mitarbeiter des Innenministeriums Russlands zur seiner Befragung im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu gewährleisten. Erst am 25. September, nach zehn Tagen, wurde es von den deutschen Behörden an die Berliner Landesjustiz weitergeleitet.
Am 18. September richtete die Generalstaatsanwaltschaft Russlands Rechtshilfegesuche an entsprechende Organe Schwedens und Frankreichs, in deren Militärlaboren ebenfalls toxikologische Untersuchungen der Proben von Alexej Nawalny durchgeführt wurden.
Am 25. September – das dritte Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands an die deutschen Kollegen, am 26. September – noch an das deutsche Bundesamt für Justiz seitens des Innenministeriums Russlands mit der Bitte, die Ehegattin des Bloggers, Julia Nawalnaja, und die Begleiterin Nawalnys bei seiner Reise, die russische Staatsbürgerin Maria Pewtschich, die einen ständigen Wohnort in Großbritannien hat, zu befragen. Am 28. September richtete die Generalstaatsanwaltschaft Russlands das vierte Ersuchen an das Bundesamt für Justiz.
Was mehr als zwei Monate nach dem ersten Ersuchen als „Antwort“ erhalten wurde, hält keiner Kritik stand – de facto handelt es sich um eine Verweigerung des deutschen Bundesamtes für Justiz des Zusammenwirkens mit den russischen Kollegen mit Hinweis auf die fehlende Zustimmung von Alexej Nawalny.
Ohne Reaktion blieben auch die Noten des Außenministeriums Russlands an die außenpolitischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Schwedens mit der Bitte, zusätzlichen Informationen zur Erfüllung der bei Berlin, Paris und Stockholm vorhandenen Verpflichtungen zur Gewährung der Rechtshilfe gemäß Punkt 2 des Artikels VII der Chemiewaffenkonvention bereitzustellen. Ähnliche Appelle wurden an die Führung des technischen Sekretariats der OPCW gerichtet, deren Spezialisten seit 5. September faktisch in eine geheime Operation zum Sammeln der Proben Alexej Nawalnys und ihre Lieferung in zwei von der Organisation zertifizierte Labore einbezogen waren.
Es wurden die Vorschläge der russischen Parlamentarier und Ärzte über die Aufnahme einer gemeinsamen Arbeit mit deutschen Kollegen zur Klärung der Umstände des Vorfalls ignoriert.
Als Antwort auf unsere zahlreichen Fragen über die Situation um Alexej Nawalny wurden wir ständig von der OPCW nach Berlin, Paris und Stockholm, und dort – zurück weitergeleitet. Erst nach einem Monat – am 6. Oktober – wurde im Technischen Sekretariat der OPCW erklärt, dass in zwei von der OPCW zertifizierten Laboren in Blut und Urin Nawalnys „die Biomarker des Cholinesterase-Hemmers gefunden wurden, die ähnliche strukturelle Eigenschaften wie die toxischen Chemikalien 1.A14 und 1.A15, die dem Annex der Chemikalien des Übereinkommens auf der 24. Session der Konferenz der OPCW-Teilnehmerstaaten hinzugefügt wurden, besitzen. Dieser Cholinesterase-Hemmer ist in dem Annex mit Chemikalien der Chemiewaffenübereinkommens nicht gelistet“. Am 16. Oktober wurde mit Genehmigung Berlins durch die OPCW ein Bericht verbreitet, wo alle chemischen Formeln sorgfältig gestrichen waren, die bei der Aufklärung der biochemischen Natur der „Vergiftung“ Alexej Nawalnys helfen könnten.
Es liegt also die euroatlantische Vetternwirtschaft mit der Heranziehung der politisch engagierten Führung der einst ziemlich angesehenen und unabhängigen OPCW auf der Hand. Offensichtlich vergessen Berlin und einige andere europäischen Hauptstädte überhaupt an das Völkerrecht, wenn es um Russland geht, und bevorzugen die Lautsprecher-Diplomatie einem gegenseitig respektvollen Dialog.
Damit entsteht bei jedem externen Beobachter, der von der angewandten Chemie und Fragen der Nichtverbreitung von Chemiewaffen weit weg ist, wohl natürlich der Eindruck, dass die ganze Situation ein dilettantisch inszeniertes Spektakel ist, dessen Hauptsinn ein weiterer Sanktions-Schuss gegen Russland ist, das an seine Positionen der Nichtakzeptanz der aufdrängenden „Regeln“ zum Nachteil seiner nationalen Souveränität, Völkerrecht und einfach gesunden Menschenverstandes festhält.
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