1. Die Europäische Union unterstützt das ukrainische Volk und sein Recht, über seine eigene Zukunft zu entscheiden. Sie steht der ukrainischen Regierung bei ihren Bemühungen um die Stabilisierung der Ukraine und die Durchführung von Reformen zu Seite. In diesem Zusam- menhang wird die Europäische Union zusammen mit der internationalen Gemeinschaft noch weitere Anstrengungen zur Unterstützung der Ukraine unternehmen.

2. Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Ukraine werden die politischen Bestim- mungen des Assoziierungsabkommens unterzeichnen. Die Europäische Union und ihre Mit- gliedstaaten sagen zu, die übrigen Teile des Assoziierungsabkommens einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, die zusammen mit den politischen Bestimmun- gen ein einheitliches Rechtsinstrument bilden, zu unterzeichnen. Der Europäische Rat kommt überein, dass das erste Treffen im Rahmen des politischen Dialogs – wie im Abkommen vorgesehen – im April stattfinden sollte. Der Europäische Rat fordert den Rat und das Euro- päische Parlament auf, den Vorschlag zur vorübergehenden Aufhebung der Zölle auf ukrainische Ausfuhren in die Europäische Union – sogenannte autonome Handels- maßnahmen – zügig anzunehmen.

3. Die Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität in der Ukraine ist eine unmittelbare Priorität. Die ukrainische Regierung muss zügig ein ehrgeiziges Strukturreformprogramm einleiten, das auch die Korruptionsbekämpfung und eine erhöhte Transparenz aller finanz- politischen Maßnahmen umfasst. Der Europäische Rat fordert den Rat auf, sich zügig auf eine Makrofinanzhilfe zu verständigen, und betont, dass eine Einigung mit dem IWF von entschei- dender Bedeutung ist, um diese Hilfe zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen überein, ihre im IWF zu vertretenden Standpunkte in Bezug auf die Bedin- gungen für die Ukraine-Hilfe untereinander abzustimmen. Der Europäische Rat begrüßt die Einrichtung einer Anlaufstelle für die Koordinierung der Bemühungen, die den strukturellen Wandel in der Ukraine unter Beteiligung der internationalen Gemeinschaft und der interna- tionalen Finanzierungsinstitutionen untermauern sollten.

4. Die Europäische Union würdigt die bisherige maßvolle Reaktion der Ukraine. Sie begrüßt die Zusage der ukrainischen Regierung, sicherzustellen, dass die Regierungsstrukturen unter Beachtung der regionalen Vielfalt alle Seiten repräsentieren und einschließen, dass sie zudem den umfassenden Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten angehörenden Personen gewährleistet, Verfassungsreformen einleitet, sämtliche Menschenrechtsverletzungen und Gewaltakte untersucht und den Extremismus bekämpft. In diesem Zusammenhang ermutigt die Europäische Union die Regierung der Ukraine, dafür zu sorgen, dass die Präsidentschafts- wahl am 25. Mai frei und fair sein wird.

5. Die Europäische Union tritt weiterhin für die Wahrung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine ein. Der Europäische Rat erkennt das unrechtmäßige Referendum auf der Krim nicht an, da hier eine klare Verletzung der Verfassung der Ukraine vorliegt. Er verurteilt scharf die unrechtmäßige Eingliederung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation durch Annexion und wird diese nicht anerkennen. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, die rechtlichen Folgen der Annexion der Krim zu beurteilen und rasch umzu- setzende restriktive Maßnahmen wirtschaftlicher, handelsbezogener und finanzieller Art in Bezug auf die Krim vorzuschlagen.

6. Daher und sofern keine Schritte in Richtung Deeskalation unternommen werden, kommt der Europäische Rat überein, die Liste der Personen, für die ein Visumverbot gilt und deren Vermögen eingefroren wird, zu erweitern. Der Europäische Rat beschließt, den nächsten EU- Russland-Gipfel abzusagen, und nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten einstweilen keine bilateralen ordentlichen Gipfeltagungen abhalten werden. Darüber hinaus unterstützen der Europäische Rat und die Mitgliedstaaten das bevorstehende Treffen der G7-Staaten in Den Haag. Ferner unterstützen sie die Aussetzung der Verhandlungen über den Beitritt Russlands zur OECD und zur Internationalen Energie-Agentur.

7. Der Europäische Rat ist der festen Überzeugung, dass es im 21. Jahrhundert in Europa völlig unangebracht ist, Gewalt und Zwangsmittel anzuwenden, um Grenzen zu verändern. Das Vorgehen Russlands stellt einen eindeutigen Bruch des Helsinki-Prozesses dar, der in den letzten 40 Jahren dazu beigetragen hat, die Teilungen in Europa zu überwinden und einen friedlichen und geeinten Kontinent aufzubauen. Der Europäische Rat bedauert, dass Russland immer noch keine Schritte unternommen hat, die eine Deeskalation der Krise bewirken, und dass immer noch keine Verhandlungen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation aufgenommen wurden. Er fordert nachdrücklich, dass unverzüglich eine Einigung über eine OSZE-Mission zustande kommt, die so bald wie möglich in die Ukraine entsendet wird, um zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Der Europäische Rat ersucht die Hohe Vertreterin daher, dringend Pläne für einen Beitrag der EU zur Erleichterung der Arbeit der OSZE- Mission auszuarbeiten. Sollte in den nächsten Tagen keine Einigung über eine glaubwürdige OSZE-Mission erzielt werden, wird die EU eine EU-Mission vorbereiten.

8. Die Europäische Union trägt besondere Verantwortung für Frieden und Stabilität in Europa. Sie wird sich weiterhin in vorderster Linie darum bemühen, einen ernsthaften Dialog unter Einbeziehung der Ukraine und Russlands zu ermöglichen und einzuleiten, auch durch die Einrichtung eines multilateralen Mechanismus, damit eine politische Lösung gefunden wird.

9. Der Europäische Rat betont, dass alle weiteren Schritte der Russischen Föderation zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine zu zusätzlichen und weitreichenden Konsequenzen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits führen würden; dies würde eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen betreffen. Diesbezüglich ersucht der Europäische Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls gezielte Maßnahmen auszuarbeiten.

10. Die Europäische Union bekräftigt ihre Absicht, die politische Assoziation und die wirtschaft- liche Integration mit Georgien und der Republik Moldau weiter zu stärken. Wir bestätigen unser Ziel, die Assoziierungsabkommen einschließlich der vertieften und umfassenden Frei- handelszonen, die wir im letzten November in Vilnius paraphiert haben, spätestens bis Juni 2014 zu unterzeichnen.