„Der Sicherheitsrat verweist auf seine Resolutionen 1267 (1999), 1373 (2001),
1989 (2011), 2129 (2013), 2133 (2014) und 2161 (2104), betont, dass die Mitglied-staaten verpflichtet sind, die Finanzierung terroristischer Handlungen zu verhüten und zu bekämpfen, bekundet seine ernste Besorgnis über die Berichte, wonach terroristische Gruppen, die auf der Liste des Ausschusses des Sicherheitsrats nach den Resolutionen 1267 (1999) und 1989 (2011) geführt werden, nämlich „Islamischer Staat in Irak und der Levante“ und „Dschabhat al-Nusra“ sich Zugang zu Ölfeldern und Pipelines in Syrien und Irak verschafft und diese in Besitz genommen haben, und unterstreicht in dieser Hinsicht, dass jeglicher Erdölhandel mit diesen Einrichtungen unvereinbar mit den Resolutionen des Rates wäre und dass alle Staaten gehalten sind, sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und in ihrem Hoheitsgebiet befindliche Personen keinen Erdölhandel mit diesen Einrichtungen betreiben.
Der Sicherheitsrat bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zur Souveränität,
Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Syriens und Iraks und verurteilt in dieser Hinsicht nachdrücklich jeden direkten oder indirekten Handel mit Erdöl aus Syrien und Irak, an dem terroristische Gruppen beteiligt sind. Der Sicherheitsrat betont außerdem, dass ein derartiger Handel eine finanzielle Unterstützung von Terroristen darstellen und zu weiteren Aufnahmen in die Sanktionsliste führen kann, falls diese Gruppen auf der Liste des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats nach den Resolutionen 1267 (1999) und 1989 (2011) als mit Al-Qaida verbundene Gruppen geführt werden.
Der Sicherheitsrat stellt mit Besorgnis fest, dass Ölfelder und dazugehörige Infrastrukturen, die von terroristischen Organisationen kontrolliert werden, bedeutende Einnahmen für Terroristen erzeugen könnten, die ihre Rekrutierungsbemühungen, auch mit Blick auf ausländische terroristische Kämpfer, unterstützen und ihre operative Fähigkeit zur Organisation und Durchführung terroristischer Anschläge stärken würden.
Der Sicherheitsrat erinnert alle Staaten daran, dass sie gehalten sind, sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und in ihrem Hoheitsgebiet befindliche Personen weder direkt noch indirekt kommerzielle oder finanzielle Transaktionen mit dem ,Islamischen Staat in Irak und der Levanteʻ und ,Dschabhat al-Nusraʻ oder zu deren Gunsten tätigen, insbesondere in Bezug auf Erdöl in Syrien und Irak.
Der Sicherheitsrat betont außerdem, wie wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und in ihrem Hoheitsgebiet befindliche Personen keine Spenden an vom Ausschuss des Sicherheitsrats nach den Resolutionen 1267 (1999) und 1989 (2011) benannte Personen und Einrichtungen leisten.
Der Sicherheitsrat fordert alle Mitgliedstaaten auf, falls sie über Informationen über derartige Aktivitäten verfügen sollten, diese dem Sanktionsausschuss nach den Resolutionen 1267 (1999) und 1989 (2011) zur Kenntnis zu bringen und mit dem Sicherheitsrat in dieser Hinsicht eng zusammenzuarbeiten.
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