Auch zwei Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.
Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt, sondern ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.
Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen.
Sie bekräftigt, dass sie äußerst besorgt ist über die fortgesetzte Verstärkung der militärischen Präsenz und die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, die sich unter anderem in der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung und auf freie Ausübung der Religion und Weltanschauung sowie in der Verfolgung von Personen, die Minderheiten angehören – insbesondere der Krimtataren –, manifestiert. Die Beantragung des Verbots der Tätigkeiten des Mejlis, einer als extremistische Organisation eingestuften Selbstverwaltungskörperschaft der Krimtataren, stellt eine besonders beunruhigende Entwicklung dar. Die EU fordert die uneingeschränkte Beachtung der internationalen Menschenrechtsnormen und die Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen sollten gründlich untersucht werden.
Oleh Senzow und Olexander Koltschenko, die unter Missachtung des Völkerrechts festgenommen und verurteilt wurden, sollten unverzüglich freigelassen werden und ihnen sollte eine sichere Rückkehr in die Ukraine zugesichert werden. Der uneingeschränkte, freie und ungehinderte Zugang internationaler Menschenrechtsakteure zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
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