Die Bundesrepublik Deutschland wird eine einmalige Entschädigung von 2 556 Euro den Juden, die während des zweiten Weltkrieges in Algerien gelebt haben, (d.h. fast 25.000 Menschen) zahlen.
Die Empfangsberechtigten müssen nachweisen, dass sie zwischen dem deutsch-französischen Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 und der Operation Torch (alliierte Landung) vom 8. November 1942 in Algerien lebten. Während dieser Zeit wurden die jüdischen Franzosen aus Algerien Opfer der Diskriminierung, die vom französischen Staat (der die französische Republik ersetzt hatte) verhängt wurde.
Der französische Staat von Philippe Pétain hatte insbesondere das Crémieux Dekret (das den algerischen Juden volle französische Staatsbürgerschaft gewährte) abgeschafft, und sie als einfache Eingeborene betrachtete, genauso wie die Muslime. Darüber hinaus wurden die jüdischen Soldaten, die in der Armee des französischen Staates dienten, im Internierungslager Bedeau inhaftiert. Die jüdischen Kinder wurden aus öffentlichen Schulen vertrieben, aber verfolgten weiterhin ihre Kurse in der katholischen Lehranstalten.
Auf diese Weise stellt sich die Bundesrepublik Deutschland als Nachfolgerin des Dritten Reiches und anerkennt dessen gesamte Verantwortung an den Handlungen der Marionetten-Regierung von Philippe Pétain.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verantwortlich für die in Algerien begangenen antisemitischen Übergriffe durch Admiral François Darlan, und danach durch General Henri Giraud - zwei Schützlinge der Vereinigten Staaten -, ab November 1942. Darlan wurde von dem Gaullisten Fernand Bonnier de La Chapelle mit Hilfe des britischen Geheimdienstes ermordet. Giraud schloss sich mittels Jean Monnet, Präsident Roosevelt an.
Seit dem 1. Januar 2016 sind die Juden, die zwischen dem 22. Juni 1940 und 8. November 1942 in Algerien lebten, bereits Empfänger einer jährlichen Zulage von 3600 Schekel (ca. 866 Euro), wenn sie die israelische Staatsbürgerschaft erworben haben.
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