Der Libanon hat am 6. Mai 2018, nach neun Jahren ohne nationale Konsultation mit Universalstimmrecht, nun Parlamentswahlen abgehalten.

Jeder Wähler gehört einer eingetragenen Religionsgemeinschaft an. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft wird geerbt und hat nichts mit Glauben oder Mangel an Glauben der Wähler zu tun.

Ein neues Wahlrecht garantiert den Status Quo: die Zahl der Abgeordneten pro Religionsgemeinschaft wurde vorher festgelegt. In ähnlicher Weise wurden die Ämter des Präsidenten des Parlaments und des Premierministers auch im Voraus den religiösen Gemeinschaften zugesprochen.

Der Abstimmungsmodus war proportional, aber im starren Rahmen der Religionsgemeinschaften, was aber tatsächlich das Entstehen neuer politischer Parteien blockierte.

Keine Regel legte die Bedingungen der Finanzierung der Kampagne fest.

Den ganzen Tages haben die vom Iran geförderten politischen Parteien die Wähler aufgefordert an der Wahl teilzunehmen. Sie verlangten auch, dass die Wahllokale länger offen blieben. Die von Saudi-Arabien gesponserten politischen Parteien waren aber dagegen.

Schlussendlich kam weniger als die Hälfte der Wähler zu den Urnen.

Übersetzung
Horst Frohlich