Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird durch eine Volksmiliz geschützt. Seit dem Bürgerkrieg des Sonderbundes (1847) behalten die Soldaten am Ende ihres Wehrdienstes ihre Dienstwaffe, eine Kriegswaffe, zu Hause. Heute ist der Besitz von Waffen ab 15 Jahren frei. Die Schweiz steht daher am 16. Weltrang, was die Waffenanzahl pro Kopf betrifft.

Die Einführung einer Steuer für Waffenbesitz, im Jahr 2005, und dann die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Schussübungen, haben die Tradition, seine Dienstwaffe zu Hause zu behalten, zurückgedrängt.

Es gibt hier nicht mehr mit Waffen begangene Verbrechen, als in Ländern, wo diese streng geregelt werden, was die Theorie widerlegt, wonach man die Anzahl der Waffen senken sollte, um die Kriminalität zu senken.

Jedes Jahr begehen einige Personen mit ihrer Dienstwaffe Selbstmord. Die Schweiz hat jedoch nicht mehr Selbstmorde, als andere europäische Staaten, die den Besitz von Waffen einschränken. Daher gibt es keine Korrelation zwischen Waffenbesitz und dem Willen, seinen Tagen ein Ende zu setzen.

Ein Referendum wurde bestellt, um das Schweizer Recht dem der Europäischen Union anzugleichen, notwendige Voraussetzung, um dem Schengen-Raum beizutreten. Allerdings hat der Bundesrat eine Ausnahmeregelung erhalten: seine Soldaten dürfen ihre Dienstwaffe zu Hause halten, aber ihr Lader und die Anzahl der Patronen wird geregelt werden. Darüber hinaus wird ein nationales Register der im Umlauf befindlichen Waffen aufgestellt werden. Umfragen deuten auf einen Sieg dieses Kompromisses hin.

Übersetzung
Horst Frohlich