Während die in Frankreich basierten Medien Gerüchte über den Tod des Reporter Gilles
Jacquier durchsickern lassen und die Staatsanwaltschaft von Paris eine Untersuchung für
vorsätzlichen Totschlag begonnen hat, empfiehlt es sich ein besonderes Element dieser Affäre
in Erinnerung zu rufen.

Tatsächlich wurde die Autopsie, gegen die juridischen, internationalen Normen, nicht in
Syrien vorgenommen, obwohl Frankreich wohl seinen eigenen Gerichtsmediziner für die
Überwachung der syrischen Prozedur schicken konnte. Frankreich hat stattdessen den Körper
per Sonderflug nach Paris gebracht und sofort die Autopsie unternommen, damit Syrien nicht
genügend Zeit finde, um seinerseits den eigenen Experten für die Beisitzung vorzuschlagen.

Obwohl der Gouverneur von Homs am 12. Januar die Bildung einer
Untersuchungskommission verkündet hat, um die Todesumstände aufzuklären, ist es der
syrischen Regierung unmöglich geworden, die Gründe des Todes von dem Reporter zu
kontrollieren.

Laut Strafrecht wird die von Frankreich unternommene Handlung, nämlich den Körper
des Journalisten Gilles Jacquier von France-Télévisions zu repatriieren, als gefälschte
Inbesitznahme eines Körpers bezeichnet. Die Umstände, in welchen Frankreich diese
Repatriierung und Autopsie der sterblichen Reste des Journalisten unternommen hat, bedeuten
einen Versuch von Zerstörung, Degradierung und Beschädigung der Beweise.

Übrigens wird diese Handlungsweise des französischen Executivs das Gericht gezwungener
Massen dazu führen, die Autopsieakte für ungültig zu erklären. Dieser Vorgang macht
jegliche Wahrheitsaufstellung unmöglich. Was über den Willen der heutigen Regierung
Frankreichs hinausgeht, systematisch die Ereignisse von Syrien zu manipulieren, stellen diese
Einzelheiten Fragen. Was versucht Frankreich hinsichtlich des Todes unseres Kollegen von
France 2 zu verbergen?

Übersetzung
Horst Frohlich