In dringlichster Angelegenheit bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit weil das Kiewer Regime erneut auf krasse, deutliche und offensichtliche Weise seine Verpflichtungen verletzt hat, welche ihm von der Dritten Genfer Konvention hinsichtlich der Behandlung von Kriegsgefangenen auferlegt werden.

Das Außenministerium der Russischen Föderation hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass die Ukrainische Seite in einseitiger Weise den Austausch von Kriegsgefangenen, welcher heute (6. April 2022) stattfinden sollte, annulliert hat. Kiev hat die Anzahl der Soldaten, die ausgetauscht werden sollten, permanent von 251 bis auf 38 nach unten korrigiert. Heute Morgen schließlich hat die Ukrainische Seite schließlich den Austausch abgelehnt, ohne dafür irgend eine Erklärung abzugeben. Unsererseits hatten wir, entsprechend der langen Liste von 251 ukrainischen Kriegsgefangenen, alle Vorbereitungen für den Austausch abgeschlossen und insbesondere ihren Transport bis zum Treffpunkt organisiert.

Selbst hinsichtlich derartiger humanitärer Fragen wie dieser, nimmt die Ukrainische Seite ein völlig konfuses Verhalten an und zeigt sich völlig unbeeindruckt zum Schicksal ihrer eigenen Bürger. So hat es nun schon lange genug gedauert, dass die Kiever Machthaber diesen Austausch verschleppt haben für den wir doch gemeinsam die Modalitäten abgestimmt hatten.

Darüber hinaus verfügen wir über konkrete Verdachtsmomente, welche belegen, dass Russische Soldaten die zu Kriegsgefangenen gemacht wurden, unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden. Wir haben häufig und wiederholt auf die Tatsache hingewiesen, dass die festgehaltenen Russischen Soldaten absichtlich ermordet, gefoltert und auf unmenschliche Art behandelt werden. Auch wurden diese Brutalitäten bereits in großem Maßstab im Internet und den sozialen Medien verbreitet und manchmal sogar mit Stolz und Fleiß von Nationalisten demonstriert.

Somit verletzt die Ukraine in jeder Hinsicht alle fundamentalsten Garantien im Hinblick auf das Verbot des "Mordes in allen seine Formen, der Verstümmelung, der grausamen Behandlung und der Folter" (Artikel 3 der dritten Genfer Konvention von 1949). Es muss unterstrichen werden, dass im Sinne des Artikels 130 der Konvention, diese Handlungen "schwere Verstöße" d.h. Kriegsverbrechen darstellen. Schließlich zeigen diese Verstöße, indem sie generell und systematisch vorgenommen werden, dass Kiew rein überhaupt Nichts unternimmt um zu verhindern, dass derartige verabscheuungswürdige Handlungen sich wiederholen.

Deshalb erwarten wir von den Hohen Verantwortlichen der UNO, dass diese ohne Verzug tätig werden: Wir erwarten, dass sie von der ukrainischen Machthabern verlangen, dass die Repräsentanten des internationalen Roten Kreuzes unverzüglich Zugang zu den Russischen Kriegsgefangenen erhalten, damit sie die Haftbedingungen begutachten und eine gründliche medizinische Untersuchung vornehmen können und dass diesbezügliche aussagekräftige Dokumente anschließend der Russischen Seite wie auch den internationalen Organisationen übermittelt werden.

Bis dahin, erklärt das Hauptquartier der Russischen Föderation für die vereinigte Koordination für die humanitären Verhältnisse in der Ukraine, dass die russische Seite sicherstellt, dass die Gesamtheit aller ukrainischen Kriegsgefangenen im Respekt und mit allen Verantwortungen der dritten Genfer Konvention von 1949 behandelt werden.

Ich danken Ihnen den Text des vorliegenden Briefes und seinen Anhang als Dokument des Sicherheitsrates zu verbreiten.

Übersetzung
Ralf Hesse